Polizei:Hubschrauberstaffel soll in Oberschleißheim landen

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Zuwachs bekommen soll die Bundespolizei in Oberschleißheim durch den Umzug der Hubschrauberstaffel der Landespolizei. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Die Landespolizei plant einen Umzug vom Münchner Flughafen auf den Platz des Bundes und erhofft sich Synergieeffekte.

Die Hubschrauberstaffel der Landespolizei soll auf dem bestehenden Hubschrauber-Sonderlandeplatz der Bundespolizei in Oberschleißheim angesiedelt werden. Den dafür notwendigen Antrag auf Planfeststellung hat das Staatliche Bauamt München I beim Luftamt der Regierung von Oberbayern gestellt. Derzeit sind die Hubschrauber noch auf dem Münchner Flughafen untergebracht.

Konkret geht es in dem Antrag um die Zulassung des Betriebs nach Sicht- und Instrumentenflugregeln bei Tag und bei Nacht sowie um die Errichtung eines Staffelgebäudes mit Vorfeld und Betankungsanlage. Die Unterlagen enthalten neben den festzustellenden Plänen auch Gutachten zur Eignung der geplanten Anlagen, zu den Lärmauswirkungen sowie zu Belangen von Umwelt- und Naturschutz.

Das Staatliche Bauamt begründet seinen Antrag insbesondere damit, dass die Unterbringung der Hubschrauber am Flughafen Franz-Josef-Strauß den notwendigen Bedürfnissen der Staffel bei der täglichen Dienstausübung nicht mehr in vollem Umfang entspreche. Beispielsweise müssten die Hubschrauber bei Flügen nach Süden eine Start- und Landebahn überqueren, auch sei die Einordnung in den allgemeinen Flugverkehr des Flughafens schwierig. So erhofft man sich am Standort Oberschleißheim erhebliche Synergieeffekte mit der Fliegerstaffel der Bundespolizei, zum Beispiel die Nutzung gemeinsamer Einrichtungen wie Tower und Instrumentenlandesystem sowie bestimmter Flugbetriebsflächen und Erschließungsanlagen.

Einwendungen können bis zum 22. Dezember erhoben werden

Das Luftamt Südbayern, ein Sachgebiet der Regierung von Oberbayern, wird nun-mehr ein luftrechtliches Planfeststellungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen. Hierzu hört das Luftamt Südbayern die betroffenen Kommunen und Träger öffentlicher Belange an und wird darüber hinaus die Öffentlichkeit beteiligen. Bürgerinnen und Bürger können den Antrag inklusive der benannten Anlagen in der Zeit vom 9. November bis einschließlich 8. Dezember bei der Gemeinde Oberschleißheim, der Stadt Garching sowie der Landeshauptstadt München einsehen.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Antrag erheben. Diese können bis einschließlich 22. Dezember bei den oben genannten Stellen sowie bei der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern -, Maximilianstraße 39, 80534 München, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Jede Einwendung muss neben dem geltend gemachten Belang das Maß der Beeinträchtigung enthalten. Eine Einwendungserhebung in elektronischer Form ist nicht möglich.

© SZ vom 03.11.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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