Das Landratsamt hat den Plänen eines Investors zum Bau zweier Häuser an der Ottobrunner Zaunkönigstraße 15 die Baugenehmigung verweigert. Die Häuser in Holzbauweise hätten dem Willen des Grundstückseigentümers als Unterkünfte für etwas mehr als 50 anerkannte Asylbewerber dienen sollen, wie das Landratsamt mitteilt. Die Ablehnung der Baugenehmigung, sagt Pressesprecherin Christine Spiegel, habe allerdings "nur baurechtliche Gründe". Der Antrag sei nicht genehmigungsfähig, da er im Widerspruch zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes der Gemeinde stehe. Eine "Reihe von baurechtlich sehr weitgehenden Befreiungen" hätte erteilt werden müssen - diese aber hätte das städtebauliche Konzept zu sehr berührt. Der Bauherr, sagte Spiegel, habe seinen Antrag zurückgezogen.
Ottobrunn:Unterkünfte kollidieren mit Bebauungsplan
© SZ vom 27.04.2017 / müh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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