Ottobrunn:Mietnachlass endet mit Arbeitsverhältnis

Die Gemeinde Ottobrunn plagen bei der Suche nach qualifiziertem Personal für ihre pädagogischen Einrichtungen dieselben Probleme wie nahezu alle Kommunen der Region: Sie findet kaum welches. Dennoch kann der Gemeinderat punktuell Anreize schaffen, um Erzieher nach Ottobrunn zu locken. Daher hat der Hauptausschuss des Gemeinderates nun eine gemeindeeigene Wohnung für eine Erzieherin freigegeben, die in einer der pädagogischen Einrichtungen der Kommune anfangen wird - und daher einen vergünstigten Mietpreis, der deutlich unter den ortsüblichen Preisen liegt, zu zahlen hat.

Was aber passiert, wenn die Erzieherin nicht mehr in einer Einrichtung arbeitet, deren Trägerschaft die Gemeinde inne hat? Auf diese Frage hat der Ausschuss nun eine ganz neue Antwort gefunden - auf Vorschlag von SPD-Fraktionschefin Ruth Markwart-Kunas: Wechselt die Mieterin zu einem neuen Arbeitgeber außerhalb der Gemeinde Ottobrunn, muss sie von diesem Zeitpunkt an die ortsübliche Miete zahlen. Die Rathausverwaltung prüft nun, ob diese Vorgehensweise rechtens ist. Denn bisher hat es so einen Fall in Ottobrunn nicht gegeben. Eine Ausweitung auf weitere gemeindeeigene Wohnungen wurde noch nicht diskutiert.

© SZ vom 22.09.2016 / müh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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