Ottobrunn:In der Zone

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Die Gemeinde will unbedingt den Einfall des Laubholzbockkäfers verhindern

Bisher haben sie in Ottobrunn Glück gehabt, ganz anders als die Nachbarn in Neubiberg. Der Asiatische Laubholzbockkäfer, der die Nachbargemeinde bereits heimgesucht und dort viel Ärger hervorgerufen hat, ist den Ottobrunnern bisher erspart geblieben. Und das soll auch so bleiben. Daher ist die Gemeinde Ottobrunn mittlerweile auch Bestandteil der sogenannten Quarantänezone, die im September 2014 von der zuständigen Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft erlassen wurde. Mit einem Durchmesser von 2,2 Kilometern umfasst sie das Ottobrunner Gemeindegebiet komplett; sie gilt vorerst bis Ende 2018.

Das hat freilich auch Auswirkungen auf die Forstwirtschaft und auf Holzarbeiten, wie der Gemeindegärtner Lothar Plomitzer den Ottobrunner Gemeinderäten berichtete. Laubholz, das in der Quarantänezone gewonnen werde, müsse der Besitzer auf Anzeichen eines möglichen Befalls durch den Laubholzbockkäfer prüfen. Sollte ein Verdacht des Befalls festgestellt werden, müsse dieser unmittelbar der Landesanstalt für Landwirtschaft mitgeteilt werden.

Ohnehin sind alle Besitzer von Laubbäumen dazu angehalten, ihre Bäume und Büsche in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober regelmäßig zu untersuchen. Plomitzer erläuterte auch, wie mit geschnittenem Holz zu verfahren ist: Dieses werde durch Mitarbeiter des Ottobrunner Bauhofs eingesammelt und an zentralen Sammelpunkten im Landkreis vernichtet, um eine Ausbreitung des Laubholzbockkäfers zu verhindern. "Wir müssen hier sehr sorgfältig vorgehen. Das Beispiel Neubiberg zeigt, welche Auswirkungen der Befall haben kann", sagte Plomitzer. In der Nachbargemeinde hatte der Befall durch den Schädling verheerende Folgen: Mehr als 400 Bäume mussten in Neubiberg gefällt werden - zweifelsfrei nicht nur befallene Bäume, sondern auch solche, die lediglich der Gefahr durch den Laubholzbockkäfer ausgesetzt waren.

In der Phase von April bis Oktober werden auch Mitarbeiter der Landesanstalt für Landwirtschaft innerhalb der Quarantänezone regelmäßige Kontrollen vornehmen. Die Gemeinde weist vorsorglich darauf hin, dass eventuelle Probeentnahmen durch die Mitarbeiter an Bäumen unbedingt zu dulden sind. Zudem werden in der Quarantänezone auch Fallen mit Duftstoffen aufgestellt, dies kann freilich auch Privatgrund betreffen. Die Pflanzung von Laubbäumen innerhalb der Zone ist unbedingt bei der Landesanstalt für Landwirtschaft anzuzeigen.

© SZ vom 07.04.2015 / müh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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