Ortsentwicklung:Potzham soll seinen Charakter bewahren

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Taufkirchner Gemeinderäte lehnen Wohnbebauung auf bisher gewerblich genutzten Grundstücken ab

Von Patrik Stäbler, Taufkirchen

An der einen Stelle, im Her-zen von Taufkirchen, befinden sich unter anderem das Thai-Thuna-Gästehaus sowie ein Bestatter; an der anderen Stelle, rund einen Kilometer weiter südlich in Potzham, sind es zwei Autowerkstätten, ein Caterer und weitere Betriebe. Für beide Areale ist jeweils ein Vorbescheidsantrag im Rathaus eingegangen, wonach dort Wohnungen im großen Stil entstehen sollen. Beide Anträge hat der Gemeinderat jedoch einstimmig abgelehnt. Zugleich beschloss das Gremium jeweils einen Bebauungsplan für diese Gebiete aufzustellen, der die künftige Entwicklung steuert. Eine klare Mehrheit sprach sich dafür aus, diese Bebauungspläne im Gemeinderat und nicht im Bauausschuss zu behandeln. Der Grund: In beiden Fällen handelt es sich um eine "markante Stelle für die Ortsentwicklung", wie Bürgermeister Ullrich Sander (parteifrei) sagte.

Die Anträge, die den Gemeinderat zum Handeln bewegt haben, sind freilich bloß Voranfragen. Sie müssen nicht zwangsweise vom Grundstücksbesitzer stammen; vielmehr kann ein potenzieller Bauherr mittels eines solchen Vorbescheidsantrags klären lassen, inwiefern auf einem Areal überhaupt im gewünschten Umfang gebaut werden kann - noch ehe er versucht, selbiges zu erwerben. Der erste nun im Gemeinderat diskutierte Vorbescheid betraf die Grundstücke Hohenbrunner Weg 3 und 5. Demnach wäre dort der Bau eines Mehrfamilienhauses samt Tiefgarage geplant; von insgesamt 20 Wohnungen ist in der Voranfrage die Rede. Dies wäre "eine massive Nachverdichtung mit reiner Wohnnutzung", hieß es in der Sitzungsvorlage, die sich "nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und sich städtebaulich negativ auf den erweiterten Ortskern auswirken würde". Von daher empfahl die Bauverwaltung die Ablehnung des Antrags, was der Gemeinderat dann einmütig auch so beschloss.

Ganz ähnlich sah es bei der zweiten Voranfrage aus, die das Areal in Potzham in der Tölzer Straße 53 bis 59 betraf. Hier war laut Vorbescheidsantrag der Bau zweier dreigeschossiger Wohngebäude mit zwei Mitteltiefgaragen geplant; im ersten Bauabschnitt sollten 23, im zweiten 33 Wohnungen entstehen.

"Mit der zunehmenden Umwandlung von einzelnen Grundstücken von Misch- oder gewerblicher Nutzung in reine Wohnnutzung wird der Ortsteil Potzham schleichend seine Gebietsart und seinen Charakter als Gewerbegebiet verlieren", heißt es dazu in der Sitzungsvorlage. "Um ein weiteres Heranrücken der Wohnbebauung an die bestehenden Gewerbegebiete in Potzham und die damit einhergehenden Interessenskonflikte zu vermeiden", sei der Vorbescheidsantrag abzulehnen, was auch geschah.

© SZ vom 28.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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