Oberschleißheim:Sturm im Wasserglas

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Oberschleißheims Gemeinderat kassiert früheren Beschluss und billigt Schwarzbau

Von Klaus Bachhuber, Oberschleißheim

Ablehnung, Empörung, Sanktionen: Mit völligem Unverständnis hatte der Oberschleißheimer Bauausschuss vor Monatsfrist auf einen Schwarzbau an der Dr.-Hofmeister-Straße reagiert. Vier Wochen später ist alles halb so schlimm. Mehrheitlich hat der Gemeinderat den Beschluss kassiert und den Schwarzbau nachträglich sanktioniert. Das letzte Wort könnte das noch nicht sein, denn die SPD hat eine Überprüfung des Revisionsbeschlusses durch die Rechtsaufsicht angekündigt.

Einstimmig hatten es 13 Lokalpolitiker aus fünf Gruppierungen abgelehnt, nachträglich Terrassen zu genehmigen, die ein Bauherr ohne Genehmigung gebaut hatte, nachdem sein Neubau explizit ohne Terrassen in den Plänen den zulässigen Bauraum bis zum Anschlag ausgereizt hatte. Nun forderte Peter Lebmeir (CSU) im Bauausschuss eine erneute Behandlung des Antrags. Im Bauausschuss wurde die Wiederaufnahme formal nicht zugelassen, tags darauf im Gemeinderat schon. Dort sah eine Mehrheit die Revision als dringlich an. Lebmeir schilderte, dass in einem Vorbescheidsantrag die Terrassen eingezeichnet gewesen seien, auch wenn sie nicht Gegenstand der Entscheidung gewesen seien. Beim konkreten Bauantrag sei dem Bauherren im Gemeindebauamt geraten worden, die Terrassen aus den Plänen zu entfernen, um den Antrag formlos abwickeln zu können. Die Terrassen sollten dann gesondert beantragt werden. Das habe der Bauherr in der Tat versäumt, aber das sei "wirklich nicht mutwillig" geschehen. Er habe "in gutem Glauben auf die Aussagen der Bauverwaltung gemeint, das wäre unproblematisch". Nach der Empörung im Bauausschuss über den Schwarzbau und dem Beschluss, die Bauaufsicht einzuschalten, seien die betagten Bauherren "nervlich ziemlich belastet". Inhaltlich könnte die Bauraumüberschreitung durch die Terrassen durchaus akzeptiert werden, hieß es nun.

Diese Revisionsgründe seien "definitiv zu dünn", tat Florian Spirkl (SPD) die Erläuterungen ab. Selbst wenn betagte Bauherren Abläufe vereinfachen könnten, müsse doch mindestens einem Architekten die Erfordernis eines Bauantrags bewusst sein. Dies nachträglich zu sanktionieren, sei eine Anleitung für künftige Abweichungen. Ohnehin sei die Wiederaufnahme des Antrags rechtlich nicht korrekt, urteilte er, da überhaupt keine Ansätze für eine Dringlichkeit erkennbar wären.

Am Ende hoben CSU, FWG und Grüne gegen die Stimmen von SPD, FDP und Bürgermeister Christian Kuchlbauer (FWG) den früheren Beschluss auf und billigten die Bauraumüberschreitung durch die Terrassen.

© SZ vom 14.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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