Oberschleißheim:Nah am Wasser gebaut

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Die Bebauung eines Brachegrundstücks am Kirchenbachl in Oberschleißheim löst bei Nachbarn Unmut aus. (Foto: Robert Haas)

Für ein Haus am Kirchenbachl werden die Vorgaben gelockert

Mit einem Grünzug als beidseitigem Puffer sollte das Oberschleißheimer Kirchenbachl von der Wohnbebauung zwischen Haselsberger- und Eigenheimstraße abgeschirmt bleiben. Jetzt greift ein Anlieger erstmals in diese vor Jahren fixierte Lösung ein, um die seinerzeit heftig gerungen worden war. Terrassen und darüber Balkone sollen bis an den Bachlauf heranrücken. Das Rathaus hat diese Abweichung von den Vorgaben gebilligt, Nachbarn protestieren.

Eine derzeit brach liegende Parzelle, auf der nur alte Garagen stehen, soll mit einem Doppelhaus bebaut werden. Während das Gebäude baurechtlich unstrittig ist, greift die Terrasse in die Grünzone des Kirchenbachls ein. Der Bauausschuss des Gemeinderates hat das Vorhaben einstimmig durchgewunken. Es handle sich nur um die Terrasse, begründete Bürgermeister Christian Kuchlbauer (Freie Wähler) dies auf Anfrage, bei einer Situierung des Gebäudes in der Schutzzone hätte man wohl anders geurteilt. Zudem liege exakt nebenan ein Grundstück, auf dem alter Baubestand vor der Festschreibung der Grünzone bis unmittelbar ans Bachufer reiche, sodass eine Verweigerung nebenan unbillig gewesen wäre.

Landschaftsplanerin Gabriele Kempf, im weiteren Verlauf des Kirchenbachls dessen Anrainerin, warnt hingegen vor einem Präzedenzfall. "Das setzt ein Signal für die nächsten Bauabsichten", sagt sie. Dem Nachbarn gegenüber dem Bachlauf rücken die Balkone nun näher auf die Pelle als dies im Bebauungsplan erlaubt gewesen wäre. Verfahrenstechnisch gilt der Betroffene allerdings nicht als Nachbar, weil das Kirchenbachl dazwischen eine eigene Flurnummer im Grundbuch hat und somit die beiden Baugrundstücke nicht aneinander grenzen. Deshalb wurde dieser auch nicht gefragt, ob er dem Neubau des Doppelhauses zustimmt. Das Landratsamt hat ihm erst nachträglich auf sein Insistieren hin die genehmigte Planung zur Kenntnis zugestellt. Wäre eine Verweigerung der Zustimmung ansonsten im Genehmigungsverfahren von Rathaus und Landratsamt zu würdigen gewesen, so bliebe dem Nachbarn nun nur noch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht.

© SZ vom 11.02.2016 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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