Oberschleißheim:Klare Regeln für das Beach Resort

Beachvolleyballveranstaltungen und Strandfeeling vor der Kulisse der Olympiaregatta-Tribüne. (Foto: Claus Schunk)

Gemeinderäte lassen Entwurf der Verwaltung für die Eventanlage überarbeiten

Von Klaus Bachhuber, Oberschleißheim

Die geplante baurechtliche Verankerung des "Munich Beach Resorts" auf der Regattaanlage haben die Oberschleißheimer Gemeinderäte vorerst wieder gestoppt. Bei der dauerhaften Festschreibung der Eventanlage will der Bauausschuss deutlich klarere Festlegungen, als sie das Gemeindebauamt vorgesehen hätte. Der Entwurf für das Genehmigungsverfahren muss nun noch nachgearbeitet werden.

Am Südende der Regattatribüne hat sich vor einigen Jahren ein Strandbetrieb angesiedelt. Mit 2000 Tonnen Sand wurden auf 3500 Quadratmetern Beachsportplätze aufgeschüttet und drumherum auch Strandfeeling geschaffen mit Barbetrieb und Liegestühlen.

War das Munich Beach Resort, mittlerweile die größte Beachsport- und Eventanlage im Münchner Raum, anfangs auf jährlich neue Verlängerung der baurechtlichen Duldung angewiesen, so hat die Anlage mit zunehmendem Erfolg im Vorjahr nun erstmals eine Genehmigung auf fünf Jahre erhalten.

Und nun sollte durch eine Änderung des Flächennutzungsplans und einen Bebauungsplan der Betrieb auch dauerhaft verankert werden. Parallel dazu wollen die Betreiber des Beach Resort die Hallen der einstigen Tennisanlage auf dem Gelände erwerben, um dort auch Indoor-Beachsport anzubieten. Die Hallen waren seinerzeit auch der Anlass, warum die Beach-Betreiber an die Regattaanlage kamen; nur weil sich die Anmietung für Beachplätze unter dem Hallendach seinerzeit zerschlug, wichen sie ins Freie aus.

Die grundsätzliche Bereitschaft, das Beach Resort im Flächennutzungsplan der Gemeinde zu verankern, hat der Oberschleißheimer Gemeinderat bereits beschlossen. Die konkrete Ausfertigung der Pläne für das Genehmigungsverfahren waren dem Bauausschuss nun aber zu unbestimmt. Zahl und Art der dort möglichen Events sollten schon irgendwie festgeschrieben werden, so die nachträgliche Forderung.

© SZ vom 21.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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