Oberschleißheim:Kaum haltbare Vorschriften

Oberschleißheim muss seine Satzung für Werbung überarbeiten

Von Klaus Bachhuber, Oberschleißheim

Die Vorschriften der Gemeinde Oberschleißheim für Werbung am Ort sind rechtlich wohl nicht wasserdicht. Bei einer Klage eines Betriebs wegen einer abgelehnten Werbetafel erhielt das Rathaus vor dem Verwaltungsgericht im konkreten Einzelfall zwar Recht, gleichwohl signalisierte die Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig-Friedl den Gemeindevertretern bei der Verhandlung, dass die einschlägige Satzung nicht haltbar sei. Bürgermeister Christian Kuchlbauer (Freie Wähler) kündigte eine Überarbeitung an.

Der Besuch des Verwaltungsgerichts am potenziellen Standort der Werbetafel an der Bahnhofstraße am Mittwoch erhellte den Juristen die Situation sofort. Unmittelbar auf der anderen Seite der schmalen Straße beginnen die einstigen Stallungen des Alten Schlosses. Und auch wenn die Gebäude an der Stelle optisch nun wirklich nichts hermachen, stehen sie doch als Einzelgebäude ebenso unter Denkmalschutz wie das gesamte Ensemble. Die Ablehnung des Rathauses für die vorgesehene Werbetafel sei damit völlig unstrittig, befand die Richterin. Der klagende Betrieb, vorher offenbar in Unkenntnis der Situation, kündigte auch an, den Einspruch wahrscheinlich zurückzunehmen. Am Schreibtisch hatte das Unternehmen, das bundesweite Plakatwerbung organisiert, die Klage mit einer fehlerhaften Werbeanlagensatzung der Gemeinde begründet - und ohne die Sondersituation des Ensembleschutzes wäre das wohl auch zutreffend gewesen, deutete Dürig-Friedl an. Es sei nicht haltbar, dass die Gemeinde eine Satzung über das gesamte Ortsgebiet erlasse und damit flächendeckend diese überregionale Werbung ausschließe. Quartiersbezogen sei dies legitim, aber irgendeine Chance müsse auch diese Art der Werbung im Ortsbereich bekommen. Sie sehe daher "erhebliche Bedenken" gegen die Wirksamkeit der Satzung.

© SZ vom 09.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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