Oberschleißheim:Fahrräder im Gartenhäuschen

Oberschleißheim lässt Verlegung an der Klosterwiese zu

Der reinen Lehre der Quartiersgestaltung folgen - oder dem nachvollziehbaren individuellen Wunsch eines Anliegers dort nachkommen? Diese Grundsatzfrage kommunalen Gestaltens musste der Oberschleißheimer Gemeinderat jüngst an einem Gartenhäuschen durchexerzieren. Die seinerzeit hauchdünne Entscheidung, um die der Bauausschuss aufrichtig gerungen hatte, wurde nun im zweiten Anlauf durch einen Kompromiss einvernehmlich gelöst.

Im Neubaugebiet an der Hirschplanallee war als ein Gestaltungsschwerpunkt die großzügige Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer gesetzt worden, die sich auch dadurch äußern sollte, nicht nur permanent an Rückwänden, Schuppen oder abweisenden Fronten entlang spazieren zu müssen. So wurde im Leitplan jedem Grundstück explizit sein potenzieller Standort für ein Gartenhäuschen zugewiesen. Durch diese unübliche Fixierung sollte in der Summe über das gesamte Quartier eine aufgelockerte Verteilung entstehen und "Gartengeräteschluchten" vermieden werden.

Eine Familie an der Klosterwiese möchte in dem Häuschen jedoch ihre Fahrräder abstellen und daher sollte es zwischen Hauseingang und Radweg erstellt werden und nicht am anderen Ende des Gartens. Mit 7:6 Stimmen hatte der Ausschuss jedoch auf die Einhaltung der Leitlinie bestanden, um sie trotz des als berechtigt angesehenen Anliegerwunsches nicht für Folgeanträge aufzugeben. Jetzt hat die Familie einen neuen Standort ausgesucht, der zwar ebenfalls nicht dem Lageplan entspricht, aber nach Ansicht des Gremiums die ungewollte Außenwirkung vermeidet. Die neue Position sei "von der Straßenseite nicht sichtbar", berichtete das Gemeindebauamt und daher sei "die Befreiung für das Gartengerätehaus an dieser Stelle städtebaulich vertretbar", was der Ausschuss dann auch einstimmig billigte.

© SZ vom 22.03.2016 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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