Oberschleißheim:Es dreht sich im Kreis

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Gemeinde bleibt beim Nein zur Hubschrauberstaffel

Von Klaus Bachhuber, Oberschleißheim

Das Genehmigungsverfahren für die Ansiedlung von Polizeihubschraubern auf dem Oberschleißheimer Flugplatzgelände ist für die Gemeinde Oberschleißheim auch im dritten Anlauf völlig untauglich. "Das Vorhaben ist weiterhin nicht genehmigungsfähig", heißt es in einem vom Gemeinderat am Dienstagabend einstimmig verabschiedeten Protest. Die vom Freistaat nachgereichten fachlichen Grundlagen für die Lärmschutzabwägungen wurden vom Gutachter des Rathauses weitgehend zerpflückt.

Die Hubschrauberstaffel der bayerischen Polizei soll vom bisherigen Standort am Flughafen München zu den Kollegen der Bundespolizei auf das historische Schleißheimer Flugplatzgelände ziehen. Wegen der zusätzlichen Lärmbelastung verwahrt sich das Rathaus dagegen massiv, auch mehrere Unterschriftenaktionen und private Einwendungen hat es in den bisherigen Verfahrensschritten gegeben. Bislang hatte die Gemeinde schon zweimal punkten können: Zunächst pfiff das Verwaltungsgericht eine bereits erteilte Genehmigung zurück, weil das gewählte Verfahren der Bedeutung der Maßnahme nicht angemessen war. Im nun laufenden Planfeststellungsverfahren hatte speziell die Gemeinde so gravierende Einwände gegen das zugrunde liegende Lärmgutachten, dass zudem die Bezirksregierung Nachbesserung verlangt hat.

Das neuerliche Gutachten, das öffentlich auslag, findet wieder keine Gnade im Rathaus. "Die nötigen formalen Anforderungen sind nicht gegeben", sagte der Gegengutachter der Gemeinde, Markus Petz vom schalltechnischen Beratungsbüro Accon aus Greifenberg, am Dienstag vor dem Gemeinderat. Wie in der Vorgängervariante fehle komplett eine Bewegungsprognose und ein Betriebskonzept, sodass die Annahmen überhaupt nicht nachvollzogen werden könnten, auf denen die Lärmberechnungen fußen. "Die Überprüfbarkeit fehlt", monierte Petz. Es sei nirgends erkennbar, ob die Art und Zahl der angenommenen Flugbewegungen angemessen seien. Einigen der Berechnungsansätze mangle es zudem an Plausibilität. So würde strikt berechnet, dass ausschließlich die festgelegten Routen beflogen würden, was aber bei den Notfalleinsätzen, für die die Staffel ausgerichtet ist, illusorisch sei. In vielen Details sei "die Lärmbelastung tendenziell unterschätzend dargestellt".

War das erste Gutachten bis 2021 ausgelegt, so wurde es nun für einen Prognosehorizont bis 2027 fortgeschrieben. Dennoch beinhaltet es die gleiche Anzahl an Flugbewegungen. Die Überflughöhe ist von 150 Metern auf 360 bis 700 Meter korrigiert, was konsequenterweise ungleich niedrigere Lärmwerte ergibt. Aber begründet wird dieser veränderte Ansatz nicht. "Die Antragsunterlagen sind weiterhin in zentralen, für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit bedeutsamen Punkten unzureichend", heißt es in der 17-seitigen Stellungnahme des Gemeinderats.

Die Bezirksregierung hatte hingegen betont, der Neufassung des Gutachtens lägen "im Interesse der Bürger Maximal-Annahmen zu den Lärmauswirkungen zugrunde". Auch sei "zugunsten eines umfassenden Schutzes der Anwohner langfristiger prognostiziert". So sei bereits der Einsatz des nächsten Hubschraubertyps Eurocopter EC 145 berechnet, obwohl der auf absehbare Zeit noch gar nicht zum Einsatz komme. Das Gemeindegutachten bemängelt hingegen, dass die Konsequenzen dieses anderen Modells, etwa anderer Schulungs- und Trainingsbedarf, überhaupt keine Erwähnung fänden.

Nicht klagerelevant beurteilte Gutachter Petz den Vorschlag der Grünen, auch mit entstehender Feinstaubbelastung zu argumentieren. Ein lufthygienisches Problem werde sich definitiv nicht nachweisen lassen. Gefordert wird von der Gemeinde auf Anregung von Peter Benthues (CSU) ein erneuter öffentlicher Erörterungstermin. Theoretisch könnte die Behandlung der Einwände auch auf dem Verwaltungsweg erfolgen. Auf der Webseite der Gemeinde steht ein Musterschreiben für private Einwendungen zur Verfügung. Bis 19. Februar können Einsprüche noch vorgebracht werden.

© SZ vom 25.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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