Oberschleißheim:Eine Villa für die Muster

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Ein Modeunternehmen will die Villa am Ortsrand von Oberschleißheim aus ihrem Dornröschenschlaf wecken. (Foto: Florian Peljak)

Textil- und Schuhfirma will ein Anwesen am Ortsrand beziehen

Von Klaus Bachhuber, Oberschleißheim

Die Straßenzeile am östlichen Ortseingang von Oberschleißheim entlang der Schlossmauer ist illuster. Hier schrieb Waldemar Bonsels die "Biene Maja", hier lebte der Schriftsteller Bernd Isemann, der Kinderbetreuungsverein realisierte bereits um die Wende zum 20. Jahrhundert einen schmucken Kindergarten, und über die Villa des russischen Kunsthändlers Wladimir von Swertschkoff gibt es Legionen von Anekdoten und Mythen. In das neuere Anwesen am Beginn dieser Reihe wird nun eine Handelsvertretung für Schuh- und Textilmarken einziehen.

Nach dem Verkauf durch den einstigen Besitzer war das Areal schon Gegenstand vielfältiger Pläne und Ideen, wobei vor allem das üppige Gartengrundstück die Fantasie von Investoren beflügelt hatte. Jüngster Plan war 2015, im Garten ein 66 Meter langes Radiologiezentrum zu errichten. Dem war der Gemeinderat aufgeschlossen gegenüber gestanden, allerdings war die konkrete Planung in der damals vorgelegten Form baurechtlich nicht zulässig. Weitere Anläufe dazu gab es dann aber nicht mehr.

Jetzt soll die Handelsvertretung einziehen, deren Pläne für das Rathaus den entscheidenden Vorteil haben, dass sie ausschließlich das bestehende Gebäude nutzt, es wird nichts neu gebaut. Das Erdgeschoss und die komplette Hausmeisterwohnung auf zwei Etagen sollen als Ausstellungsfläche für die Muster genutzt werden, der erste Stock als Wohnung.

Der Betriebsablauf wird so skizziert, dass zweimal jährlich für jeweils zwei Monate Kunden kommen, die neuen Modelle sichten und ihre Bestellungen ordern, der Rest des Jahres bestehe aus Büroarbeit und Außendienst. Lagerhaltung und Lieferung soll nicht in Oberschleißheim erfolgen. Erwartet werden durchschnittlich vier Kunden pro Tag. Sechs Parkplätze gibt es schon auf dem Grundstück, was vom Gemeindebauamt als ausreichend bewertet wurde. Die Villa war in den 1980er-Jahren errichtet worden, wobei im Rathaus heute nicht mehr erkennbar ist, auf welcher baurechtlichen Grundlage. Ihre Landnahme hat seinerzeit wohl auch die baurechtliche Ortsgrenze nach Osten verschoben. An der Ostkante des Gebäudes ist aber in jedem Fall Ende des Ortes und damit ist jede Bebauung im Garten allein schon formal unzulässig.

© SZ vom 07.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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