Oberschleißheim:Dutzende Neubürger

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Oberschleißheim genehmigt Pläne für Wohngebiet

Ein Neubaugebiet mitten im Ort auf einer Fläche von rund 1,5 Hektar, mit Wohnblöcken für Dutzende Neubürger - das hat das Oberschleißheimer Rathaus vor einem Monat ausgewiesen. Und jetzt gleich ein weiteres: Nachdem aus dem südlichen Flächendrittel des Areals zwischen St.-Margarethen-Straße und Schäferanger, am sogenannten Kreuzacker, Bauland werden soll, haben nun die Eigentümer des nördlichen Teilstücks unverzüglich nachgezogen und auch für ihre Parzelle das gleiche Recht gefordert, was der Gemeinderat kommentarlos abgenickt hat.

Festgelegt hat das Gremium in beiden Fällen, dass eine Bebauung mit Geschosswohnungsbau entstehen soll. Das ist wohl exakt die Formulierung, die der Rechtsbeistand der Gemeinde Oberschleißheim brauchte, um damit mit den beiden Eigentümern in die Verhandlungen über die sogenannte "Sozialgerechte Bodennutzung" einzusteigen. Damit will die Kommune die für den Grundbesitzer entstehende Wertsteigerung durch die Baulandwidmung für entstehende Infrastrukturkosten für die Allgemeinheit heranziehen. Allerdings werden all diese Vorgänge streng geheim verhandelt, unter anderem gab es bereits eine Sondersitzung hinter verschlossenen Türen, sodass in der Öffentlichkeit nur wenig aussagekräftige Beschlussfloskeln geäußert werden. So ist auch völlig offen, wie bei der riesigen Baulücke von zusammen mehr als fünf Hektar die Erschließungsstraßen oder die Grünflächen verteilt werden.

Vor Jahren hat das Rathaus das gesamte Areal überplanen lassen und dabei diese Gemeinbedarfsflächen ebenso schlüssig verteilt wie auch Platz für ein neues Kinderhaus vorgesehen. Eine Gesamtplanung zerschlug sich aber, weil der mittlere der drei Grundeigentümer des Gesamtstücks kein Interesse an einer Baulandausweisung hat. Für die nördlichen und südlichen Parzellen, alle drei sind in etwa identisch groß, ist jetzt noch unklar, wie dort Verkehr und Grünzüge organisiert werden und ob das Kinderhaus irgendwo Platz findet.

© SZ vom 23.04.2016 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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