Oberschleißheim:Bruchlandung fürs Ministerium

Richter durchkreuzen geplanten Umzug der Polizeihubschrauber

Die geplante Ansiedlung der bayerischen Polizeihubschrauber auf dem Oberschleißheimer Flugplatzgelände ist nicht rechtens; zumindest vorerst nicht. Die 24. Kammer des Verwaltungsgerichts München hat am Freitag entschieden: Vor einem Umzug der Hubschrauberstaffel muss es ein ordentliches Genehmigungsverfahren geben. Ansatzpunkte, die Ansiedlung generell zu untersagen, sah das Gericht jedoch nicht. Das Gericht forderte vor Baubeginn "erst die Erteilung einer vollziehbaren Genehmigung nach § 8 LuftVG".

Ein Gerichtssprecher interpretierte das Urteil so, dass die Kammer mit ihrem Spruch "die Gemeinde in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass die zusätzliche Nutzung des Hubschrauberlandeplatzes eine derzeit nicht vorliegende, vollziehbare Planfeststellung benötigt". Eine Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.

Die Aufhebung der bereits erteilten luftverkehrsrechtlichen Genehmigung und damit faktisch ein grundsätzliches Verbot der Pläne wies das Gericht allerdings ab. Das Bayerische Innenministerium und seine nachgeordneten Behörden hatten versucht, allein mit dieser luftverkehrsrechtlichen Genehmigung die Ansiedlung der Staffel hinzubekommen. Ein Planfeststellungsverfahren, wie nun vorgeschrieben, fordert andere Kriterien der Prüfung und eröffnet andere Einspruchsmöglichkeiten. Bürgermeister Christian Kuchlbauer zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: "Der erste Schritt ist getan, dass wir es erst mal verzögern", sagte er. "Das Hauptziel ist erreicht." Die Ansiedlung ist nun erst einmal gestoppt, im neuen Verfahren können eventuell weitere Schallschutzmaßnahmen erreicht werden und der Gemeinde bleibt weitere Zeit für eine eventuelle Korrektur der Pläne durch politische Verhandlungen. Dazu, wie es konkret weitergeht, wollte sich der Bürgermeister nicht äußern, bevor nicht das Ministeriums auf das Urteil reagiert hat. Am Ort gründet sich derzeit eine Initiative gegen Fluglärm.

© SZ vom 09.05.2015 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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