Neubiberg:Vier Bäume im Weg

Verfahren für Neubau von Wohnungen geändert

Die Genossenschaft Awohnbau hat sich entschieden, bei dem Wohnungsbauprojekt an der Pappel- und Eichenstraße in Neubiberg im Genehmigungsverfahren vorzugehen. Das heißt, die Genossenschaft wird nicht wie bisher im Freistellungsverfahren fortfahren, sondern eine Baugenehmigung für den Bau der 22 bezahlbaren Wohnungen in zwei Gebäuden anstreben. Laut dem ehrenamtlichen Vorstandsmitglied Max Wagmann fiel die Entscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit. Zuletzt hatte das Landratsamt der Genossenschaft mitgeteilt, dass das Vorhaben in der vorliegenden Form nicht im Freistellungsverfahren durchgeführt werden könne, weil es nicht in allen Punkten dem dortigen Bebauungsplan entspreche.

Die Awohnbau hat nun die aktuellen Pläne bei der Gemeinde vorgelegt. Wie Bürgermeister Günter Heyland von Neubibergs Freien Wählern mitteilt, könne die Angelegenheit im Verwaltungsweg erledigt werden, da es nur um vier Bäume gehe, wegen denen eine Befreiung vom Bebauungsplan nötig sei. Dann prüft das Landratsamt das Vorhaben.

Zuletzt hatte die Awohnbau den Spatenstich für das Vorhaben vorerst abgesagt. Wie es nun zeitlich weitergeht ist noch offen. "Wir warten jetzt erst einmal die Antwort des Landratsamts ab", sagt Wagmann. Viele Anwohner dürften sich über die Wahl des Genehmigungsverfahrens freuen. Sie hatten sich stets dafür ausgesprochen, weil dann das Vorhaben genau geprüft werde. Den Anwohnern sagt das Vorhaben insgesamt nicht sonderlich zu, vor allem weil sie die Wiese, die ihre Kinder lange zum Spielen nutzen konnten, erhalten wollen.

© SZ vom 09.10.2017 / dabo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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