Neubiberg:Verzicht auf Gebühren

Die Gemeinde Neubiberg erlässt den Anwohnern der Mangfall- und der Anton-Bruckner-Straße die Erschließungsbeiträge. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Die Erschließung der beiden Straßen wurde vor etwa 25 Jahren begonnen, aber bisher nicht abgeschlossen. Aufgrund einer Gesetzesänderung hat die Gemeinde nun mehrere Möglichkeiten bei Straßen, bei denen vor 25 Jahren die Erschließung begonnen, bisher aber noch nicht abgeschlossen wurde. Sie kann unter anderem die Erschließung der Straße fertigstellen und dann abrechnen. Das ist möglich, wenn bis spätestens 31. März 2021 die Beitragspflicht entsteht. Die Gemeinden können aber auch auf die Fertigstellung und damit das Erheben der Gebühren verzichten. Für letzteres hat sich der Gemeinderat entschieden. Denn wie der zuständige Verwaltungsmitarbeiter erläuterte, ist bei beiden Straßen derzeit eine Erneuerung nicht nötig. Im Gremium waren sich alle einig, die Anwohner nicht unnötig belasten zu wollen.

© SZ vom 30.09.2019 / dabo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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