Neubiberg:Punkt um Punkt zum Mietvertrag

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Gemeinde regelt Vergabe von günstigen Wohnungen

Von Angela Boschert, Neubiberg

Die Gemeinde Neubiberg hat einen Punktekatalog für die Vergabe von preisgünstigen Wohnungen erstellt, der die Vergabe gerechter, sozialer und vor allem transparent machen soll. Am Montagabend verabschiedete der Gemeinderat dieses Papier nach zwei Jahren der Diskussion einstimmig.

Der beschlossene Punktekatalog kommt zur Anwendung, falls die Gemeinde das alleinige Vergaberecht für Wohnungen hat und sobald sie in zweiter Instanz entscheiden kann. So sollen Menschen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen sowie Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und der gemeindlichen sozialen Einrichtungen günstige Wohnungen erhalten können, aber auch ehrenamtlich in der Gemeinde Tätige.

Generell gilt, dass sich die Größe der Wohnung nach der Zahl der Personen im Haushalt des Bewerbers richtet und dass der Antragsteller weder Immobilien - noch zu viel sonstiges Vermögen besitzen und auch keine Sozialleistungen beziehen darf. Sind diese drei Kriterien erfüllt kommt der umfangreiche Punktekatalog zum Zuge, bei dem es gilt, so viele Punkte wie möglich zu erzielen, um in der Liste der Antragsteller nach oben zu rutschen. Es ist ein Kompromiss, den die Fraktionssprecher der Gemeinderatsfraktionen in zwölf Treffen ausgehandelt haben.

An erster Stelle des Punktekatalogs steht die Höhe des zu versteuernden Haushaltseinkommens. In einer umfangreichen, kleinteiligen Einkommensliste gibt es Pluspunkte für niedrige Einkommen, aber auch Minuspunkte, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen zu hoch ist. Bis zu 20 Pluspunkte gibt es für Beschäftigte der Gemeinde oder einer sozialen Einrichtung am Ort. Fünf Pluspunkte für jedes Kind erhalten Erziehungsberechtigte mit Sorgerecht vom dritten Schwangerschaftsmonat bis zum 25. Lebensjahr. Wer mindestens sieben Jahre mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neubiberg lebt, erhält einen Punkt sowie einen Punkt für jedes weitere Jahr. Wer einen Angehörigen in seiner Haushaltsgemeinschaft pflegt oder eine anerkannte Mobilitätseinschränkung von mehr als 50 Prozent besitzt, erhält zehn Pluspunkte. Träger der Bayerischen Ehrenamtskarte, die aktiv ehrenamtlich tätig sind, erhalten 15 Punkte, aktive Feuerwehrangehörige fünf Punkte. Auch für einen Wohnungstausch, der eine Wohnung nach den Kriterien der transparenten Wohnraumvergabe frei macht, gibt es Pluspunkte.

Der Punktekatalog gilt für 68 preisgünstige Wohnungen im Altbestand, fünf Wohnungen an der Eichen- und Pappelstraße sowie drei Wohnungen am Floriansanger. Für weitere zwölf Wohnungen am Floriansanger gegenüber der Feuerwehr läuft das Bebauungsplanverfahren. Bei 28 der Wohnungen an der Äußeren Hauptstraße, die Ende des Jahres bezugsfertig sein sollen, handelt es sich um sogenannte Kontingentwohnungen. Hier sind 24 Wohnungen für Gemeindemitarbeiter vorgesehen, drei für die Feuerwehr Neubiberg und eine für die Feuerwehr Unterbiberg. In einer zu errichtenden Seniorenwohnanlage soll es ein Kontingent für Menschen im Alter ab 65 Jahren geben, die mindestens zehn Jahre in Neubiberg leben.

© SZ vom 01.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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