Neubiberg:Neue Rechtslage, altes Dilemma

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Neubiberg und andere Kommunen wollen Anwohner bei Straßensanierungen entlasten. Doch das ist immer noch schwierig

Von Daniela Bode, Neubiberg

Die Hoffnung der Neubiberger Gemeinderäte war groß, die Anwohner bei den Kosten für den Straßenausbau nach einer Gesetzesänderung entlasten zu können. Die neue Regelung gibt es seit ein paar Monaten, am Montag hat der Gemeinderat darüber diskutiert - aber das Gremium sieht nicht viel klarer als zuvor.

Die SPD hatte vergangenes Jahr den Antrag gestellt, die Straßenausbaubeitragssatzung auszusetzen und wieder über das Thema zu sprechen, wenn der Landtag über die Änderung des Kommunalabgabengesetzes entschieden hat. Das ist mittlerweile geschehen. Die Neuregelung, auf die auch andere Gemeinden Hoffnungen gesetzt haben, ermöglicht es, die Kosten für den Straßenausbau gestückelt in sogenannten wiederkehrenden Beiträgen zu erheben. Doch Rechtsanwalt Klaus Halter warnte in der Sitzung des Gemeinderats vor mangelnder Rechtssicherheit. Er verwies auf Kommunen, die das System bereits nutzen: "In 20 Jahren hat es keine Gemeinde geschafft, ihre Beiträge vor dem Verwaltungsgericht durchzubringen", sagte er. Im Gemeinderat entspann sich eine mehrstündige Diskussion darüber, ob die Gemeinde dennoch die wiederkehrenden Beiträge einführen sollte oder ob es bei der jetzigen Satzung bleiben sollte, die eine einmalige Zahlung vorsieht, die aber in Härtefällen durch Verrentung gestückelt werden kann. Am Ende manövrierten die Gemeinderäte sich in eine Pattsituation. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die derzeit gültige Satzung unverändert beizubehalten. Zwölf Gemeinderäte stimmten dafür, zwölf dagegen. Damit gilt der Vorschlag als abgelehnt - was das in diesem Fall konkret bedeutet, muss nun laut Verwaltung erst geprüft werden.

Bei der neuen Möglichkeit würden die entstandenen Kosten einer Sanierung auf mehrere Anlieger umgelegt, wobei die Beiträge unterschiedlich hoch wären. Es müssten verschiedene Abrechnungseinheiten gebildet werden. Der Rechtsanwalt riet wie die Verwaltung aus mehreren Gründen davon ab, auf das neue System umzustellen. Diese Gebiete festzulegen sei "rechtssicher nicht möglich", sagte er, "vor dem Verwaltungsgericht würden Sie sicher verlieren." Auch wies er auf die Schwierigkeit hin, einem Anwohner zu erläutern, warum er die Sanierung einer Straße in derselben Abrechnungseinheit mitbezahlen sollte, an der er selbst nicht wohnt.

Trotz der Bedenken sprachen sich CSU und Grüne für die wiederkehrenden Beiträge aus. "Der hohe Einmalbetrag entfällt für die Bürger", sagte Thomas Pardeller (CSU). Zudem gäbe es "eine gerechte Verteilung innerhalb einer Gemeinschaft", sagte er. Auch gebe es Kommunen in Rheinland-Pfalz, in denen das System funktioniere. Letzteres relativierte der Rechtsanwalt. 90 Prozent der Gemeinden in Rheinland-Pfalz hätten weniger als 3000 Einwohner und seien daher nicht vergleichbar mit Neubiberg. Kilian Körner (Grüne) verwies darauf, dass in Rheinland-Pfalz auch Städte dabei seien, also auch größere Einheiten möglich sein müssten.

In der SPD gab es verschiedene Meinungen. Gregor Röslmaier plädierte etwa dafür zu überprüfen, ob nicht eine Verrentung eines einmaligen Betrags auch für andere Fälle als Härtefälle möglich ist. "Kann man denn nicht die Ausnahme zur Regel machen?", fragte er. Anwalt Halter stellte in Aussicht, dass eine großzügigere Anwendung in der Satzung geregelt werden könne.

Bürgermeister Günter Heyland von den örtlichen Freien Wählern beendete die Diskussion mit dem Hinweis, dass sie doch alle die Härte für die Bürger verringern wollten. Das System müsse aber auch für die Verwaltung umsetzbar sein. Er plädierte daher dafür, die Satzung mit dem einmaligen Betrag beizubehalten. "Ich denke, die Instrumente, die wir haben, reichen aus, um den Effekt zu erzielen, den wir wollen", sagte er. Er nannte die Möglichkeit der Stückelung über Abschlagszahlungen in den verschiedenen Sanierungsphasen und Billigkeitsmaßnahmen wie die Verrentung.

Mit dem schwierigen Thema beschäftigen sich auch andere Gemeinden im Landkreis immer wieder. Die Gemeinde Unterhaching etwa vereinbarte für den Ausbau der Andresenstraße eine Ratenzahlung und musste sich dennoch viel Kritik von den Anwohnern anhören. Oberhaching hat keine Straßenausbaubeitragssatzung, wird aber immer wieder vom Landratsamt ermahnt, eine solche zu beschließen, da die finanzielle Lage der Gemeinde nicht gut genug sei.

© SZ vom 03.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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