Neubiberg:Klare Regeln für Dachaufbauten

Bald wird eine Satzung regeln, wie Dachaufbauten im Neubiberger Ortsteil Unterbiberg aussehen dürfen. Der Gemeinderat ist einstimmig einer Empfehlung seines Planungsausschusses gefolgt, ein solches Regelwerk zu erlassen. Zwar hat der Gemeinderat im vorigen Jahr in einem Grundsatzbeschluss die Gestaltungsformen von Dächern und ihren Aufbauten im Gemeindegebiet festgelegt. Dieser hat allerdings keinen rechtsverbindlichen Charakter.

Zuletzt waren Bauanträge bei der Verwaltung eingegangen, in denen die Vorgaben des Beschlusses nicht eingehalten waren. Durch die Satzung soll die Gestaltung von Dachaufbauten und Solaranlagen gesteuert werden. Ziel ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung.

Inhaltlich wird sich die Verwaltung an die Regelungen aus dem Grundsatzbeschluss halten. Darin hatte der Gemeinderat etwa festgelegt, dass Gauben nur noch in der Form des Hauptdachs oder als Schleppgaube gestaltet sein dürfen. Zudem dürfen sie nur maximal ein Drittel der Außenwandlänge ausmachen. Daran hatten sich zuletzt Bauherren in ihren eingereichten Bauanträgen nicht gehalten. Weil der Grundsatzbeschluss aber nicht rechtsverbindlich ist, hatte der Bauausschuss sein Einvernehmen nicht verweigern können. Das soll künftig durch die Satzung anders werden.

© SZ vom 08.05.2017 / dabo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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