Neubiberg:Gestaltung von Solaranlagen bleibt frei

Neubiberger Hausbesitzer können auch in Zukunft selbst entscheiden, in welcher Form sie Photovoltaik- und Solaranlagen auf ihren Dächern anbringen. Der Gemeinderat lockerte in diesem Punkt die vom Planungs- und Umweltausschuss empfohlenen Vorgaben für die Gestaltung von Dächern. Der Ausschuss hatte in einer Empfehlung an den Gemeinderat mehrheitlich entschieden, dass zugunsten einer einheitlichen Linie für künftige Bebauungsplanverfahren Mindestfestsetzungen getroffen werden sollen, welche Dachformen und Aufbauten zulässig sind. Demnach sollen grundsätzlich nur symmetrische Sattel-, (Krüppel-)Walm und Flachdächer zulässig sein. Für Photovoltaik- und Solaranlagen hatte der Ausschuss empfohlen, dass diese nur als zusammenhängende, rechteckige Flächen ohne Aussparung zulässig sind. Diese Festsetzung hat der Gemeinderat nun wieder herausgenommen. Damit können Solar- und Photovoltaikanlagen auch anders aussehen.

Kilian Körner (Grüne) formulierte für diese Abänderung einen eigenen Vorschlag, der bei drei Gegenstimmen angenommen wurde. Sein Argument war, dass nicht gestalterische Aspekte die Bauherren beim Anbringen von Photovoltaik- und Solaranlagen einschränken sollen. Es bleibt aber dabei, wie auch schon im Planungsausschuss beschlossen, dass die Anlagen nicht aufgeständert auf den Dächern angebracht werden dürfen.

© SZ vom 12.05.2016 / dabo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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