Neubiberg:Gemeindewohnungen für Ehrenamtliche

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Neubiberg will bei der Vergabe nicht nur das Einkommen, sondern auch andere Kriterien berücksichtigen

Von Daniela Bode, Neubiberg

Bei der Vergabe gemeindlicher Wohnungen in Neubiberg sollen künftig neben Menschen mit kleinen oder mittleren Einkommen und Härtefällen auch Ehrenamtliche und Mitarbeiter sozialer Einrichtungen berücksichtigt werden, die am Ort tätig sind. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung bei einer Gegenstimme beschlossen. Ebenso einigte er sich mit einer Gegenstimme auf eine Präambel zur Wohnungsvergabe.

Weil auch in Neubiberg die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum stärker steigt als das Angebot, will die Gemeinde im Rahmen der Neubiberger Wohnungsbauoffensive die Zahl der kommunalen Wohnungen erhöhen. Bis 2020 plant die Gemeinde, mehrere Projekte in Kooperation mit Partnern zu realisieren. Derzeit verfügt die Gemeinde über 117 Wohnungen. Beispielsweise sollen auf der Heid in Zusammenarbeit mit der Baugesellschaft München-Land rund 35 Wohnungen gebaut werden.

Die Gemeinde bemüht sich auf Antrag der CSU um die transparente Vergabe gemeindlicher Wohnungen. Zuletzt hatte der Gemeinderat beschlossen, dass man hierbei schrittweise vorgehen will. Nun hat das Gremium die Zielgruppen festgelegt, eine Präambel beschlossen und mögliche Fördermodelle besprochen.

Die Verwaltung hatte von den Fraktionen Vorschläge erhalten, welche Gruppen sie besonders berücksichtigen wollen. Bis auf den Vertreter der Studentenvereinigung USU nannten alle Fraktionen Menschen mit unterem Einkommen. Der USU-Vertreter legte hingegen den Fokus auf Studenten und Auszubildende. Viele nannten auch Alleinerziehende. CSU, FDP, örtliche Freie Wähler und die SPD schlugen auch nachweislich ehrenamtlich Tätige vor. Aus allen Vorschlägen bildete Sandra Freisleben, Mitarbeiterin der Kämmerei, drei Cluster, die alles beinhalten: Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen, zu denen auch Alleinerziehende zählen können, Menschen mit "besonderen ortsbezogenen Merkmalen" wie Ehrenamtliche oder Mitarbeiter sozialer Einrichtungen und Härtefälle. Die Gemeinderäte begrüßten das Vorgehen. "Mir gefällt der Ansatz, das zu abstrahieren, sehr gut", sagte Jürgen Knopp von den Freien Wählern. Und Bürgermeister Günter Heyland. Heyland betonte, dass die Cluster in Abhängigkeit zueinander stünden. Eine ehrenamtliche Tätigkeit allein etwa reiche nicht aus.

Freisleben stellte außerdem drei Fördermodelle vor, über die der Bau von Wohnungen unterstützt werden könnte. Das Landkreisförderprogramm, die einkommensorientierte Förderung und das kommunale Wohnraumförderprogramm. Bei ersterem erhält das Landratsamt das Belegungsrecht und Zuwendungsempfänger können Gemeinde oder auch andere wie eine Baugesellschaft sein. Bei der zweiten wird sowohl der Mieter über eine Art Wohngeld gefördert als auch der Bauträger über ein vergünstigtes Darlehen. Je nach Einkommensgruppe hat das Landratsamt oder die Gemeinde das Belegungsrecht. Beim dritten Modell läge das Belegungsrecht bei der Gemeinde. Es könnte aber ausschließlich die Kommune der Projektträger sein. Das heißt, sie müsste die Mittel in ihrem Haushalt bereitstellen.

Die Gemeinderäte äußerten sich unterschiedlich. Hartmut Lilge (CSU) etwa sagte: "Für mich käme es darauf an, dass die Gemeinde möglichst viele Wohnungen hat, auf die sie zugreifen kann und wo es Wechsel gibt." Sein Fraktionskollege Thomas Pardeller favorisierte das dritte Programm, "weil es am flexibelsten ist", sagte er. Freisleben nannte als Nachteil, dass die Gemeinde den Bau dabei selbst stemmen müsste. Eine Entscheidung zu den Fördermodellen fiel nicht. Sie werden noch einmal Thema sein, wenn es im Gemeinderat um die Realisierungsmodelle für die Neubauprojekte geht.

© SZ vom 16.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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