Neubiberg:Flexibles Angebot an den Eigentümer

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Ein zweischichtiger Bebauungsplan soll die Zukunft des Medizinischen Versorgungszentrums am Rathausplatz in Neubiberg regeln

Von Angela Boschert, Neubiberg

Mit einem zweischichtigen Bebauungsplan wollen die Neubiberger Gemeinderäte den Streit um die Zukunft des Grundstücks zwischen Lindenallee, Grundschule und Rathausplatz beilegen. Der Planungsausschuss sprach sich am Dienstag einstimmig für den Entwurf aus. Der Gemeinderat muss ihn am 18. März noch beschließen. Wie der Grundstückseigentümer reagieren wird, ist allerdings offen.

Dessen Bauwünsche waren auf Widerstand der Anwohner und des Gemeinderats gestoßen. Zuletzt hatte er 2017 beantragt, das dortige Hauptgebäude des Medizinischen Versorgungszentrums St. Cosmas abzureißen und den Südflügels des Ärztehauses zu erweitern sowie 16 Doppelhaushälften und vier Einfamilienhäuser neu zu errichten. Die Gemeinde reagierte mit einer Veränderungssperre. Die Gemeinde muss nun bis 22. Dezember einen Bebauungsplan aufstellen, um ihre Einflussmöglichkeit auf die Ortsgestaltung zu behalten.

In der Sitzung am Dienstag stellte Marc Wißmann - bis Juni 2010 Bauamtsleiter in Neubiberg - vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München dem Gremium einen "Angebotsplan der Nachverdichtung" vor. Er schreibt eine Tiefgarage vor, sobald baurechtlich acht oberirdische Parkplätze erforderlich sind, regelt das Maß der Bodenversiegelung und den Erhalt möglichst vieler der alten Bäume auf dem Grundstück. Der Bauherr werde in seinen Baumöglichkeiten nicht übermäßig beschnitten, hieß es aus der Runde. Es sei "ein fairer Vorschlag", der die Interessen beider Seiten vereine, sagte Bürgermeister Günter Heyland (Freie Wähler).

Der Entwurf umfasst einen Zwei-Schichten-Plan. Die erste Schicht berücksichtigt das vorhandene Ärztehaus am östlichen Rand des Grundstücks. Zugleich werden auf der restlichen Fläche vier würfelförmige Gebäude mit Flachdächern vorgeschlagen, die sich locker über die Fläche verteilen und hinten zwischen den alten Bäumen liegen. Die Einfahrt zur Tiefgarage, die unter die vorderen Gebäude kommen kann, liegt nahe der südwestlichen Grundstücksecke am Rathausplatz. Wißmann betonte, den benachbarten Grundstücken räume dieser Plan mehr "Freiheit in der Gestaltung der Grundstücke" ein.

Die zweite Schicht des Plans soll gelten, wenn die Gebäude des Ärztezentrums nicht mehr stehen, etwa weil sie baufällig sind - sie wurden Mitte der Sechzigerjahre gebaut und werden derzeit saniert - oder weil der Eigentümer hier andere Baupläne hat. Die gewählte Variante schlägt weitere drei würfelförmige Gebäude anstelle des Ärztezentrums vor und erhält "den parkartigen Charakter des Grundstücks", so Wißmann.

© SZ vom 28.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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