Neubiberg:Einer macht nicht mit

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Wenn sich Gemeinde und Investor nicht noch einigen, wird auf dem Areal des Medizinischen Versorgungszentrums voraussichtlich erst einmal nichts passieren. (Foto: Angelika Bardehle)

Die Neubiberger Gemeinderäte haben sich nach langem Hin und Her auf eine Planung für das Areal des Ärztehauses am Rathausplatz geeinigt. Doch der Investor ist daran nicht mehr interessiert. Jetzt folgen möglicherweise zwei Jahre Stillstand

Von Daniela Bode, Neubiberg

Der Streit um die Zukunft des Ärztehauses am Rathausplatz in Neubiberg geht in eine neue Runde. Nach zwei Jahren hat sich jetzt zwar der Planungsausschuss auf eine gemeinsame Linie für einen Bebauungsplan verständigt. Die will nun aber der Investor nicht mittragen. Folgt der Gemeinderat der Empfehlung des Planungsausschusses, eine Veränderungssperre zu erlassen, kann es sein, dass auf dem Grundstück weitere zwei Jahre gar nichts passiert.

Wegen massiver Kritik der Anwohner hatte der Gemeinderat das Bebauungsplanverfahren für das Areal des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) am Rathausplatz 1 bis 3 im Juli abgebrochen. In der Sitzung am Dienstag hat sich der Planungsausschuss nun aber darauf verständigt, das Verfahren auf Basis der ursprünglichen Planungsziele fortzuführen. Das Gremium fasste einstimmig einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat. Am 25. Januar hatten sich die Fraktionssprecher auf einen Kompromissvorschlag der Verwaltung geeinigt, der als Grundlage für die Planung dienen soll. Dieser Vorschlag sieht - ähnlich den ursprünglichen Plänen - einen Neubau des MVZ und fünf Wohnhäuser mit Wohnungen vor. Das MVZ sollte aber nach dem Vorschlag in zwei Gebäude aufgeteilt und das Haus am Rathausplatz um 90 Grad gedreht sein, damit es weniger massiv wirkt. Das Kolossartige hatte die Bürgerinitiative "Rettet den Rathausplatz" immer wieder kritisiert. Ebenso soll auf die ursprünglich eingeplanten Gemeindewohnungen verzichtet werden, wie mehrere Fraktionen vorgeschlagen hatten, um das Baurecht zu verringern. Ein Planungsziel ist weiterhin, dass dort auch eine Seniorenbegegnungsstätte entsteht.

Die Gemeinderäte begrüßten das geplante Vorgehen. Volker Buck (SPD) gefiel, dass durch die Wohnhäuser bezahlbarer Wohnraum geschaffen werde im Vergleich zu einer Bebauung mit Doppelhäusern. Auch würde so im linken hinteren Eck des Grundstücks Baumbestand erhalten. Jürgen Knopp von Neubibergs Freien Wählern schloss sich dem an. Er plädierte zudem dafür, das Vertrauensverhältnis mit dem Investor wieder zu stabilisieren.

Doch der Investor, die FM Management Projekt Neubiberg GmbH, hat andere Pläne. "Wir gehen den Weg nicht mit", sagte Investoren-Vertreter Axel Blumenröther in der Sitzung. Vielmehr plant der Investor nun, das MVZ maßvoll zu sanieren und für die Ärzte den Bestand zu sichern. Man habe sich am Montag mit den Ärzten des MVZ und den dort ansässigen Kinderärzten darauf geeinigt, mit ihnen einen Mietvertrag für die Bestandsgebäude auf zehn Jahre zu schließen. Wegen der vorgesehenen Flächenreduktion wäre die von der Verwaltung vorgeschlagene Planung für den Investor nicht mehr wirtschaftlich. "Für uns stellt das Bebauungsplanverfahren nur Unsicherheit dar", sagte Blumenröther. Man werde auch keine Altenbegegnungsstätte mehr bauen, wie anfangs geplant.

Bürgermeister Günter Heyland von den Freien Wählern bedauerte den Vorstoß des Investors. Das Gremium beschloss nach einer Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, das Bebauungsplanverfahren dennoch fortzuführen. Zusätzlich beschloss es, dem Gemeinderat eine Veränderungssperre zu empfehlen, um die Planungsziele zu sichern. Denn der Investor hat Mitte Januar unter anderem einen Antrag auf Vorbescheid gestellt. Seine Planung sieht einen Erhalt des MVZ vor, wobei der Querriegel abgerissen und der Südflügel erweitert würde, und eine Bebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern auf dem Rest des Grundstücks - ohne Seniorenbegegnungsstätte. Diese Planung würde sich aus Sicht der Verwaltung nach Paragraf 34 Baugesetzbuch in die Umgebungsbebauung einfügen, aber den Planungszielen der Gemeinde widersprechen.

Sollte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. Februar die Veränderungssperre beschließen, kann es dazu kommen, dass zwei Jahre Stillstand auf dem Grundstück herrscht. Blumenröther kündigte bereits an, mit allen Mitteln gegen das Bebauungsplanverfahren und gegebenenfalls die Veränderungssperre vorzugehen. Vorher soll aber noch in einem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden und dem Investor eine einvernehmliche Lösung gesucht werden.

© SZ vom 02.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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