Neubiberg:Der Kinderarzt soll in Neubiberg bleiben

Lesezeit: 2 min

Alle Beteiligten wollen die Praxis auch nach dem Umbau des Medizinischen Versorgungszentrums erhalten

Von Daniela Bode, Neubiberg

Auch wenn es noch immer keine inhaltliche Entscheidung zur Neugestaltung des Medizinischen Versorgungszentrums am Rathausplatz in Neubiberg gibt: Dass sich der dort ansässige Kinderarzt weiter um seinen Bestand am Ort sorgen muss, ist sehr unwahrscheinlich. Wie sich im Planungsausschuss am Dienstag zeigte, bemühen sich alle Seiten, dass er in den neuen Plänen für die Bebauung des Grundstücks am Rathausplatz 1 bis 3 berücksichtigt wird.

Nachdem der Investor im August eine neue Planvariante vorgestellt hatte, in der die Praxis keinen Platz hätte, überreichte Kinderarzt Christoph Stöhr-Sökefeld Bürgermeister Günter Heyland von den örtlichen Freien Wählern in der Sitzung eine Liste mit mehr als 1000 Unterschriften für den Erhalt. Einer der Geschäftsführer des MVZ, Christoph Coenen, betonte, dass die Kombination der Kinderarztpraxis mit dem MVZ, wie sie jetzt besteht "extrem sinnvoll ist". Diesen Überlegungen trüge auch die neueste Planung des Investors Rechnung: Im Ausschuss stellte Thomas Fleischmann, Gesellschafter-Geschäftsführer der FM Management Projekt Neubiberg GmbH, eine Variante mit Kinderarztpraxis vor. Wie die Variante vom August sieht sie eine Sanierung der Bestandsgebäude und Doppelhäuser vor, wobei die Kinderarztpraxis in dem südlichen Bestandsgebäude Platz fände, dafür aber das Seniorenzentrum in einem Doppelhaus am Rathausanger untergebracht würde. So klar sich die Gemeinderäte für den Erhalt der Kinderarztpraxis aussprachen, so unklar ist weiterhin, wie die Bebauung am Ende aussehen wird. Denn auch an dieser Variante gibt es Kritik.

Die Planungen ziehen sich schon seit zwei Jahren hin. Wegen der Kritik aus der Bevölkerung hatte der Gemeinderat das Bebauungsplanverfahren für den Rathausplatz 1 und die Zukunft des MVZ zuletzt abgebrochen. Einer der Hauptkritikpunkte war das angeblich Kolossartige an der ursprünglich geplanten Bebauung. Sie sähe einen Bau parallel zum Rathausanger vor, in dem sich das MVZ, die Kinderarztpraxis und das Seniorenzentrum befänden. Im hinteren Teil des Grundstücks wären Wohnhäuser geplant gewesen. Infolge der Kritik hatte der Investor bei einem Treffen der Fraktionssprecher, Vertretern des Ärztehauses und Mitgliedern der Verwaltung im August neue Pläne mit Doppelhäusern vorgestellt.

Dass es schwierig ist, alle Interessen in Einklang zu bringen, zeigte die Diskussion um die neue Planungsvariante in der Sitzung am Dienstag. Andrea Braun, Leiterin des Kulturamts in der Gemeinde, betonte, dass sich ein eingeschossiges Gebäude für das Seniorenzentrum besser eigne. MVZ-Geschäftsführer Coenen sagte, dass man in den Bestandsgebäuden arbeiten könne: "Aber langfristige Perspektiven sehe ich da nicht." Er bezog sich darauf, dass die Gebäude aus den Sechzigerjahren stammten. Volker Buck (SPD) kritisierte wie einige andere Gemeinderäte die mangelnde Nachhaltigkeit des Vorschlags. "Wir halten die neuen Pläne für nicht zukunftsfähig", sagte er. Ähnlich äußerte sich Elisabeth Stettmeier (Freie Wähler): "So hat Neubiberg keine Garantie, dass eine solche Qualität an ärztlicher Versorgung aufrecht erhalten werden kann." Thomas Pardeller (CSU) begrüßte den Plan derweil grundsätzlich, "weil sich die Art der Bebauung viel besser einfügt". Für die CSU stehe an oberster Stelle das MVZ und der Kinderarzt, an letzter Stelle das Seniorenzentrum.

In einer Sache waren sich die Gemeinderäte allerdings einig: Sie votierten einstimmig dafür, das Bebauungsplanverfahren fortzuführen. So hatte es die Verwaltung vorgeschlagen, um eine städtebauliche Entwicklung im Sinne der Planungsziele der Gemeinde sicherzustellen. Investor Fleischmann verwies auf die bisherigen Auslegungsrunden und zeigte sich irritiert: "Was will man hier im Gremium? Wie soll das aussehen?", fragte er. Heyland räumte ein, dass der Gemeinderat irgendwann zu einer Lösung kommen müsse: "Die dritte Auslegung muss dann zum Ziel führen", sagte er.

© SZ vom 06.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: