Neubiberg:Brandschutz bereitet Sorge

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Neubiberg will weitere Informationen über die Unterbringung jugendlicher Flüchtlinge

Von daniela bode, Neubiberg

Die Entscheidung, ob in dem Gebäude an der Walkürenstraße 16 in Neubiberg minderjährige unbegleitete Flüchtlinge untergebracht werden, wird sich noch etwas hinziehen. Grüne/ÖDP, CSU und der Vertreter der Studentenvereinigung USU hatten vor kurzem beantragt, das Grundstück für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen und dazu Kontakt mit dem Landratsamt aufnehmen, um diese Möglichkeit zu prüfen. Der Antrag war auch angenommen worden. Einige Prüfungen sind nun abgeschlossen. Da der Gemeinderat aber weiterhin offene Fragen sieht, verschob er eine etwaige weitere Entscheidung über das Vorhaben.

Hauptamtsleiter Thomas Schinabeck berichtete dem Gemeinderat über das Ergebnis der Prüfung: Das Kreisjugendamt im Landratsamt hält das Anwesen für die Unterbringung von bis zu neun Jugendlichen grundsätzlich für geeignet. Zuvor hatte eine Besichtigung des Gebäudes mit Mitarbeitern von Kreisjugendamt, Heimaufsicht der Regierung von Oberbayern und Gemeindeverwaltung stattgefunden. Dabei habe die Verwaltung klar darauf hingewiesen, dass die frühere Nutzung für Kinderbetreuung wegen des fehlenden Brandschutzes untersagt werden musste. Zudem hat das Landratsamt mittlerweile Kontakt zu einem möglichen Träger, der Arbeiterwohlfahrt (Awo) München-Land aufgenommen, der großes Interesse an dem Gebäude für besagten Zweck signalisierte. Dabei sei die Awo darauf hingewiesen worden, dass die Gemeinde keine Kosten für eine Sanierung tragen werde.

Denkbar ist nun die Variante, dass das Gebäude als Übergangseinrichtung genutzt wird, wobei die Jugendlichen in einem Schlüssel von eins zu fünf pädagogisch betreut werden, allerdings nicht ständig. Die andere Variante wäre eine reguläre Wohngruppe, bei der rund um die Uhr eine pädagogische Betreuung im Schlüssel von eins zu drei an Ort und Stelle wäre. Für eine Wohngruppe wären anders als für eine Übergangseinrichtung besondere Standards zu erfüllen, die Sanierung, auch hinsichtlich des Brandschutzes, würde sich wohl auf 100 000 Euro belaufen. Vom von der Awo beauftragten Architekten werden beide Varianten geprüft.

Im Neubiberger Gemeinderat gab es einige Bedenken. Volker Buck (SPD) äußerte seine Verwunderung darüber, dass für eine Regeleinrichtung andere Brandschutzvoraussetzungen gälten als für Übergangseinrichtungen. "Ich fühle mich damit nicht wohl", sagte er. Auch Tobias Heberlein (SPD) sorgte sich wegen der Übergangseinrichtung. "Dieser Betreuungsschlüssel und kein Brandschutz - das geht für mich überhaupt nicht", sagte er. Auch, dass mit zweierlei Maß gemessen werde, gefalle ihm nicht.

Tobias Thalhammer (FDP) führte auch die knappe Kassenlage von Neubiberg an. Mit dem Grundstück hatte die Gemeinde eigentlich anderes vor, sie wollte es verkaufen. Doch der Verkauf ist derzeit zurückgestellt. Bürgermeister Günter Heyland (Neubibergs Freie Wähler) betonte, dass die Kommune das Gebäude nicht guten Gewissens vermieten könne, wenn sie nicht das Okay vom Landratsamt und eine Betriebserlaubnis habe.

Angesichts einiger offener Fragen, zum Beispiel auch jener, was eigentlich unter einer Übergangseinrichtung zu verstehen sei, deren Nutzung auf etwa drei Jahre angelegt wäre, entschied sich der Gemeinderat, zunächst noch weitere Informationen einzuholen. Das Gremium vertagte das Thema mehrheitlich auf eine der nächsten Sitzungen.

© SZ vom 24.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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