Neubiberg:50 Euro Zuschuss für einen neuen Baum

Neubiberger Bürger, in deren Privatgarten ein vom Asiatischen Laubholzbockkäfer befallener Laubbaum gefällt werden musste, können bei der Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für die Wiederbegrünung erhalten. Die Gemeinde Neubiberg, die Bürgerinitiative "Gegen Alb-Traum-Neubiberg" und das Landratsamt München haben sich nun darauf verständigt, wie die Fördermittel des Landratsamts in Höhe von insgesamt 20 000 Euro zu verteilen sind. Eine Förderung kann nur für Bäume beantragt werden, die auf Brusthöhe einen Durchmesser von mehr als zehn Zentimetern aufgewiesen haben. Die Förderhöhe liegt bei 50 Euro pro Gehölz, wenn die Kosten für die Pflanze mindestens 100 Euro betragen. Für jeden entnommenen Baum wird die Pflanzung von höchstens einem neuen gefördert. Die Nachpflanzung muss bis 31. Dezember 2016 umgesetzt sein, Anträge müssen nach der Pflanzung bis spätestens 31. Januar 2017 eingereicht werden.

Alle Antragsberechtigten werden von der Kommune schriftlich über die Richtlinien und das Antragsverfahren informiert. Ausführliche Informationen zu Nachpflanzungen gibt die neue Broschüre der Landesanstalt für Landwirtschaft "Gehölze für Nachpflanzungen". Sie ist bei der Gemeinde im Amt für Umwelt- und Naturschutz zu erhalten und online unter www.lfl.bayern.de verfügbar.

© SZ vom 16.12.2015 / dabo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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