Neubiberg:Anwohnerstraße wird ausgebaut

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Mit dem Baubeginn ist im Herbst zu rechnen

Von Daniela BOde, Neubiberg

Das Straßenerhaltungskonzept der Gemeinde Neubiberg von 2016 sieht unter anderem vor, dass die Lorenz-Bauer-Straße wegen ihres schlechten Zustands ausgebaut werden soll. Der Gemeinderat hat vor kurzem beschlossen, die Arbeiten ausschreiben zu lassen. Läuft alles nach Plan, ist mit einem Baubeginn im Herbst dieses Jahres zu rechnen.

Konkret soll die kleine Anwohnerstraße "grundhaft ausgebaut werden", wie die zuständige Sachbearbeiterin der SZ auf Nachfrage erläuterte. Das heißt, der jetzige Belag wird entfernt, es wird eine Fahrbahnentwässerung eingebaut, dass das Oberflächenwasser ordentlich versickern kann, dann folgt der Regelaufbau, also eine Schicht aus Asphalt und Frostschutzbelag. Die Parkflächen werden mit Betonstein gepflastert und mit Rasenfuge versehen.

Die Gemeinde setzt beim Straßenausbau auf Transparenz: Die Anwohner waren im Vorfeld über die Maßnahme informiert worden, laut Verwaltung ist das Gespräch sachlich verlaufen. Die Anwohner stellten dabei die Frage, ob die Arbeitsleistungen extra ausgewiesen werden könnten, damit sie sie als Handwerkerleistungen steuerlich absetzen können. Doch entsprechend einem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen fallen laut Verwaltung Maßnahmen, die von der öffentlichen Hand oder einem von ihr beauftragten Dritten auf gesetzlicher Grundlage erbracht und nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden, nicht unter diese begünstigten Leistungen im Sinne des Paragrafen 35a Einkommensteuergesetz. Die Beitragspflichtigen könnten also keine Aufschlüsselung der Arbeitskosten verlangen.

In der Sitzung des Gemeinderats fragte eine Anwohnerin nach, warum auch ein Teil der Kaiserstraße mit aufgerissen werden müsse. Wird doch auch die Kurve zur Kaiserstraße und ein kleiner Teil der Kaiserstraße saniert. Cornelia Stöberl von der Bauverwaltung erläuterte, dass es sich um eine Erschließungsanlage handle und sich das aus der gängigen Rechtsprechung ergebe.

Zur Kasse gebeten werden die Anwohner allerdings erst, wenn die gesamte Baumaßnahme abgeschlossen und die Schlussrechnung erstellt ist. Das wird voraussichtlich erst im Jahr 2018 der Fall sein. Damit die Belastung für die Bürger durch die anteilige Kostenübernahme für den Straßenausbau in Grenzen hält, hatte sich der Gemeinderat zuletzt darauf verständigt, dass eine Ratenzahlung möglich sein soll. Um diese Stückelung der Zahlung zu erreichen, braucht laut Beschluss auch kein Härtefall vorliegen.

© SZ vom 07.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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