Neubiberg:Anlieger dürfen Beitrag abstottern

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Neubiberg kommt Betroffenen bei Straßenausbaukosten entgegen

Von Daniela Bode, Neubiberg

Am liebsten würden die Neubiberger Gemeinderäte die Anlieger für Straßenbaumaßnahmen gar nicht zur Kasse bitten und ihre Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen. Spätestens seit dem Grundsatzurteil gegen die Gemeinde Hohenbrunn wissen sie aber, dass das rechtlich nicht erlaubt ist. Deshalb wollen sie die betroffenen Bürger nun so weit entlasten, wie es möglich ist. Das wurde in der jüngsten Sitzung mit 19 zu 3 Stimmen beschlossen.

Zentraler Punkt ist, dass die Kosten für den Straßenausbau künftig in Raten gestückelt über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren gezahlt werden können, und zwar ohne, dass ein Härtefall vorliegen muss. Im Einzelfall dürfen Beiträge auch erlassen werden, wenn sie einen bestimmten Faktor überschreiten. Dementsprechend soll die bisherige Satzung geändert werden. Diese Möglichkeiten der Erleichterung für die Anlieger werden durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes eröffnet, das der bayerische Landtag im Februar 2016 beschlossen hat.

Die Gemeinderäte begrüßten den Vorschlag der Rathausverwaltung. Thomas Pardeller (CSU) regte zudem an, vor den Maßnahmen die betroffenen Bürger anzuhören und sie nicht erst im Nachhinein zu informieren. Tobias Thalhammer (FDP) derweil ließ wie schon so oft durchblicken, dass er die Satzung am liebsten ganz abschaffen wolle und er sich schwertue, den jetzigen Vorschlag bürgerfreundlich zu nennen. Bürgermeister Günter Heyland von Neubibergs Freien Wählern betonte, dass es sehr wohl bürgerfreundlich sei, wenn man den Spielraum so ausnutzen wolle, dass er es ermöglicht, unbillige Härten zu vermeiden. Thalhammer und einige andere Gemeinderäte plädierten dafür, die Zinsen für eine Ratenzahlung möglichst gering anzusetzen. Der FDP-Mann plädierte dafür, den Zins auf null zu setzen. Kämmerer Fabian Leininger sagte, dass das rechtlich nicht zulässig sei.

Nun soll die Verwaltung prüfen, inwieweit der Prozentsatz der Verzinsung unter dem gesetzlich geregelten Satz von zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz liegen kann. Die Verwaltung soll auf Anregung Pardellers hin zudem prüfen, ob eine Anhörung der betroffenen Bürger in die Satzung aufgenommen werden kann. Gregor Röslmaier (SPD) forderte außerdem zu prüfen, ob der Anteil, den die Gemeinde beim Straßenausbau zu tragen hat, um mindestens fünf Prozentpunkte erhöht werden kann - und zwar bei allen Straßenarten. Auch dieser Anregung soll die Rathausverwaltung nach dem Willen des Gemeinderats nachgehen.

Da derzeit drei Straßenausbaumaßnahmen kurz vor ihrem Abschluss stünden und bereits nach der geänderten Satzung abgerechnet werden sollten, erläuterte Kämmerer Leininger, müsse die Gemeinde handeln. Neubiberg verfügt seit 2009 über eine Straßenausbaubeitragssatzung, angewandt hat die Gemeinde diese bisher aber noch nicht.

© SZ vom 30.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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