Neubiberg:Ärztehaus soll bleiben

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Alle Seiten wollen das Medizinische Versorgungszentrum St. Cosmas in Neubiberg erhalten. (Foto: Angelika Bardehle)

Gemeinde und Eigentümer streben städtebaulichen Vertrag an

Von Daniela Bode, Neubiberg

Für die Bebauung des Ärztehaus-Grundstücks am Rathausplatz in Neubiberg zeichnet sich eine einvernehmliche Lösung mit dem Eigentümer ab. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplanentwurf für das Gebiet zwischen Rathausplatz, Lindenallee und Grundschule einstimmig befürwortet. Er enthält das bestehende Medizinische Versorgungszentrums St. Cosmas (MVZ) und sieht auf der restlichen Fläche vier dreigeschossige Würfel vor. Falls das Ärztehaus einmal abgerissen werden sollte, erlaubt er drei weitere Würfelhäuser. Gleichzeitig ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags in Sicht, der den Erhalt des Medizinischen Versorgungszentrums dort sichern soll.

Wenn sich die Parteien einigen, würde er ein Teil des Bebauungsplans werden und dessen zweiten Teil obsolet machen. Der Eigentümer würde auf sein Recht verzichten, auf dem Grundstücksteil, wo jetzt das MVZ steht, Wohnungen zu bauen. Sowohl ein Vertreter des Eigentümers Thomas Fleischmann sowie die Fraktionen und die Verwaltung signalisierten in der Sitzung ihr Interesse daran.

Ein Bebauungsplanverfahren hatte die Gemeinde eingeleitet, um ihre Planungshoheit für das Gebiet ausüben und eine maßvolle Nachverdichtung steuern zu können. Der Bauantrag des Eigentümers, der den Erhalt des MVZ und für den Rest des Grundstücks Einfamilien- und Doppelhaushälften vorgesehen hätte, widersprach den Zielen der Gemeinde wie etwa dem Erhalt diverser Bäume auf dem Grundstück. Den Antrag hat der Eigentümer aber mittlerweile zurückgenommen, wie der Vertreter in der Sitzung ebenfalls mitteilte. "Das ist eine positive Botschaft", sagte Bürgermeister Günter Heyland von den Freien Wählern. Gleichzeitig betonte er, dass auch die Verwaltung die Idee, parallel zum Bebauungsplanverfahren einen städtebaulichen Vertrag anzustreben, als das richtige Vorgehen ansieht.

Hintergrund ist: Alle Seiten wollen den Bestand des MVZ sichern. Allerdings will die Gemeinde das nicht im Bebauungsplan festschreiben, weil sie sonst Gefahr liefe, dem Eigentümer gegenüber schadensersatzpflichtig zu werden, weil sie sein Baurecht zu stark einschränkt.

Auch die Fraktionen stehen hinter der Idee eines städtebaulichen Vertrags. Gregor Röslmaier (SPD) sowie die Bürgermeisterkandidaten Thomas Pardeller (CSU), Reiner Höcherl (Freie Wähler) und Kilian Körner (Grüne) hatten einen gemeinsamen Antrag eingebracht, dass die Verwaltung mit dem Grundstückseigentümer über einen städtebaulichen Vertrag zur Sicherung des MVZ verhandeln soll. Der Gemeinderat nahm den Antrag einstimmig an.

Der Bebauungsplanentwurf soll nun im August - der genaue Termin steht noch nicht fest - erneut öffentlich ausgelegt werden. Auch der Eigentümer wird sich hier wieder äußern können. Auch wenn dieser nun seinen Antrag zurückgezogen hat: Ziel der Verwaltung ist, den Bebauungsplan bis spätestens 22. Dezember in trockenen Tüchern zu haben. Denn dann läuft die Veränderungssperre für das Grundstück aus und der Eigentümer hätte Baurecht nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs. Er könnte dann bauen, was sich in die Umgebung einfügt.

© SZ vom 06.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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