Landratsamt:Zebu-Herde ist verkauft

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Behörde verlangt zusätzlich zum Erlös 15 000 Euro von Halterin

Von Gudrun Passarge, Garching

Christine Scherr hat ihre Zwergzebu-Herde verloren. Das Verwaltungsgericht München lehnte ihren Eilantrag auf Rückgabe der Tiere am Dienstag ab. Das Landratsamt München hat daraufhin die Rinder bereits veräußert. Neuer Besitzer ist nach Angaben der Behörde jemand außerhalb des Landkreises, der die Herde behalten will.

Der zwölf Jahre alte Streit zwischen dem Landratsamt München und Christine Scherr um artgerechte Zebuhaltung ist reich an Gerichtsverfahren. Einige laufen noch, aber das Landratsamt hat kurz vor Weihnachten Fakten geschaffen und das von ihm ausgesprochene Halteverbot vollzogen. Fast alle der 150 Zwergzebus wurden auf der Weide in Hochbrück eingefangen und weggebracht.

Die übrigen Verfahren laufen laut Andreas Schröger, Rechtsanwalt der Rinderhalterin, zwar weiter. "Aber es geht nicht mehr um die Rinder selbst, sondern gegebenenfalls um die Rechtmäßigkeit der Bescheide und Schadenersatz." Der Anwalt berichtet von erheblichen Kosten, die das Landratsamt geltend mache: allein für die Unterbringung mehr als 20 000 Euro im Monat. Dieser Betrag werde beim Verkauf mit dem Erlös verrechnet. Laut Landratsamt muss die Halterin mindestens 15 000 Euro zahlen.

Schröger hatte vor Gericht noch für die seiner Meinung nach "eleganteste Lösung" geworben, die Herde der Tochter der Halterin zu überschreiben und in einem Stall mit Weide im Landkreis Freising unterzubringen, den die Familie Scherr mieten wollte. Allerdings konnten die Vertreter des Landratsamts München vor Gericht eine Mail vorlegen, wonach der Stall nach Aussage der Kollegen in Freising für die Rinder ungeeignet ist.

Der Rechtsanwalt kritisiert die mangelnde Unterstützung durch die Freisinger Behörde, die sich Weide und Stall nie angeschaut hätten. Christine Scherr beklagt, dass keine Gespräche darüber stattgefunden hätten, was sie für Auflagen zu leisten gehabt hätte, damit der Stall für die Tiere geeignet wäre.

Der Richter am Verwaltungsgericht München betonte bei der Behandlung des Eilantrags am Montag, dass er allein einen rechtlichen Rahmen herstelle. Über einen Umzug der Tiere in den Stall nach Freising habe das Landratsamt München zu entscheiden. Doch Anwalt Schröger vermutet, dass so ein Umzug "von Anfang an scheinbar nicht ernsthaft geplant war". So nannte er auch den Termin, die Tiere kurz vor Weihnachten abzuholen, denkbar ungünstig, weil "man gar nicht richtig reagieren konnte".

© SZ vom 19.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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