Landkreis:Sicherheit ja, Beruhigung nein

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Der Landkreis regelt, was er auf seinen Straßen zahlt

Von Martin Mühlfenzl, Landkreis

Seit Jahrzehnten verfährt der Landkreis beim Ausbau, der Sanierung und Unterhalt seiner Straßen stets nach dem Motto: Nur was wirklich notwendig ist, wird gemacht. Daran wird sich auch künftig nichts ändern, allerdings hat der Bauausschuss des Kreistags nun eine aus dem Jahr 1993 stammende Regelung modifiziert und klare Richtlinien für Maßnahmen festgelegt, die zu mehr Sicherheit auf den Kreisstraßen führen sollen. All diese Investitionen wird der Landkreis weiterhin alleine tragen - alle verkehrsberuhigenden Maßnahmen, die etwa einen städtebaulichen Charakter haben oder nur zur Entschleunigung beitragen sollen, müssen Gemeinden künftig selbst bezahlen.

Hintergrund dieser Korrektur war unter anderem ein Antrag der Gemeinde Grasbrunn zum Bau eines Übergangs für Fußgänger und Radfahrer an der Kreuzung der B 304 mit der Kreisstraße M 25 - des mit weit mehr als 9000 Fahrzeugen am stärksten belasteten Knotenpunkts in der Gemeinde. Der Bauausschuss hatte nach hitziger Diskussion die Übernahme der Kosten in Höhe von nahezu 90 000 Euro durch den Landkreis abgelehnt, aber beschlossen, einen Grundsatzbeschluss für derartige Vorhaben herbeiführen.

Der steht nun. "Was schon in den vergangenen Jahrzehnten richtig war, nämlich das zu machen, was gemacht werden muss, ist weiterhin richtig", sagte Landrat Christoph Göbel (CSU). Der Kreis werde weiter alle Kosten für sicherheitsrelevante bauliche Maßnahmen übernehmen, aber ansonsten kein Geld in die Hand nehmen. Damit, sagte der Landrat, würden die Kommunen auch entlastet. Alles was über den Aspekt der Sicherheit hinausgehe - also Verkehrsberuhigungsmaßnahmen wie ein Rückbau, Inseln, Querungshilfen oder Kreisel - müsse von den Kommunen selbst getragen werden. Dies, sagte Göbel, beziehe sich - auch wenn es in der Novellierung so freilich nicht steht - auf besonders "teure Maßnahmen". Mit dieser klaren Aufgabentrennung, sagte der Landrat, werde auch der "massiven Zunahme an Verkehr seit 1993" Rechnung getragen. Die grundsätzliche Entscheidung über bauliche Eingriffe auf Kreisstraßen, unabhängig davon wer sie bezahlen muss, liegt weiterhin beim Landkreis.

© SZ vom 24.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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