Landkreis München:Mehr Geld für Mitarbeiter

Landratsamts-Bedienstete erhalten Zulage und Fahrtkostenzuschuss

Mit einer aufgestockten Arbeitsmarktzulage - angelehnt an die München-Zulage - und einem Fahrtkostenzuschuss will der Landkreis die Beschäftigten des Landratsamtes unterstützen sowie die Attraktivität der Behörde als Arbeitgeber steigern. Der Kreisausschuss des Kreistags hat beide Maßnahmen gebilligt.

Vom Fahrtkostenzuschuss sollen alle Angestellten des Landratsamtes profitieren: Tarifbeschäftigte, Anwärter, Auszubildende, Werksstudenten wie auch Beamte. Für Pendler, die mit dem Auto fahren, werden 18 Cent je Kilometer fällig, gemessen wird dabei die schnellste Wegstrecke vom Wohnort in die Arbeit. Zudem wird eine Obergrenze eingeführt; diese liegt beim Preis der Fahrkarte für die MVV-Tarifzone M+6 (Isarcard Job). Mit Inkrafttreten der MVV-Tarifreform am 15. Dezember kostet diese 168,15 Euro monatlich. Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird derselbe Zuschuss gewährt.

Bei der Arbeitsmarktzulage wird sich der Landkreis an der vom Münchner Stadtrat beschlossenen Erhöhung der München-Zulage orientieren. Diese beschert Mitarbeitern mit mittleren und unteren Einkommen zusätzlich 270 Euro im Monat sowie 50 Euro je Kind; Auszubildende und Studierende erhalten 140 Euro mehr. Die Arbeitsmarktzulage soll im Landkreis wie in der Landeshauptstadt zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Anders als den Fahrtkostenzuschuss werden die Staatsbediensteten im Landratsamt die Arbeitsmarktzulage vorerst nicht erhalten, da diese sich an den Regelungen der örtlichen Tarifvereinbarung orientiert und vom Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern (KAV) genehmigt werden muss.

Landrat Christoph Göbel (CSU) soll sich nach dem Willen des Kreisausausschusses dafür einsetzen, dass auch den Beamten eine Zulage gewährt werden kann, ebenso auch den Tarifbeschäftigten der freien Träger und Wohlfahrtsverbände, die Aufgaben im Auftrag des Landkreises übernehmen.

© SZ vom 19.07.2019 / müh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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