Lärmschutz an Kreisstraßen:Individueller Kampf gegen den Krach

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Wände sollen an Kreisstraßen vor zu großer Lärmbelastung schützen. (Foto: Christian Endt, Fotografie & Lic)

Anwohner können Geld beim Landkreis beantragen - für schalldichte Fenster oder Lärmschutzwälle

Von Martin Mühlfenzl, Landkreis

Mehr als 106 Kilometer ist das Netz an Kreisstraßen lang, das den Landkreis München von Unterschleißheim über Ottobrunn und Aying bis in den Westen nach Planegg durchzieht. Allerdings sind die Kreisstraßen nicht nur ein willkommener Bestandteil der Infrastruktur des Landkreises - sie stellen für all jene, die direkt an einer solchen Trasse wohnen, auch eine enorme Belastung dar. Lärm, Gefahren aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und natürlich nicht zu unterschätzender und oft gesundheitsgefährdender Lärm.

In Wohngebieten liegt die Grenze tagsüber bei 67 Dezibel

Der Landkreis, in dessen Verantwortung die Kreisstraßen schon qua Namen fallen, hat im Vorjahr ein Lärmgutachten bei den Ingenieuren Ulrich Möhler und Rudolf Liegl in Auftrag gegeben. Deren Ergebnisse - insgesamt umfasst das Gutachten mehr als 230 Seiten - sind Grundlage zahlreicher Maßnahmen des Kreises, um sogenannte Lärmsanierungsgrenzwerte zum Schutz der Anwohner von Kreisstraßen einzuhalten. Diese liegen etwa für Wohngebiete tagsüber bei 67 Dezibel und nachts bei 57 Dezibel. Dies soll insbesondere mit Lärmschutzwänden und lärmmindernden Fahrbahnbelägen gelingen.

Doch es ist nicht nur der Kreis, der etwas gegen überbordende Lärmbelästigung unternehmen kann - auch der Bürger selbst hat die Möglichkeit, sich ein wenig mehr Ruhe und damit auch mehr Lebensqualität zu verschaffen. Dafür gibt es Unterstützung vom Landkreis: Insgesamt 500 000 Euro haben die Kreisräte für ein neu aufgelegtes Förderprogramm zur Förderung privater Lärmschutzmaßnahmen im Haushalt 2016 bereitgestellt - und nun auch konkrete Richtlinien festgezurrt.

Die Maßnahme muss vor allem sinnvoll sein

Privatleute können künftig finanzielle Unterstützung für Lärmschutzfenster, eine passive Maßnahme, oder auch für Schutzwälle beantragen. Das gilt für alle Bereiche, die durch die Maßnahmen des Landkreises auf den Kreisstraßen nicht abgedeckt werden, wo er schlicht keine Möglichkeit des Eingreifens hat oder seine Bemühungen nicht ausreichen.

Und die Eigeninitiative muss natürlich ein sehr logisches Kriterium erfüllen: "Sie muss sinnvoll sein", sagte Landrat Göbel (CSU). "Der Landkreis entscheidet letztlich darüber, ob und in welchem Umfang gefördert wird." Als "sehr weitreichend" bezeichnete CSU-Kreisrat Stefan Kern den neuen Richtlinienkatalog - er könne zu "deutlich mehr Lebensqualität" für die Bürger führen. Allerdings wollte er gerne wissen, welches Kriterium denn bei der Anmeldung von Fördermitteln entscheidend sei. "Die Lärmschutzsanierungswerte", sagte der Landrat. "Und wer nicht drüber ist?", hakte Kern nach. "Der hat keine Chance", erklärte Göbel.

Die Höchstgrenze der Förderung liegt bei 5000 Euro

Die "Sinnhaftigkeit", das war vielen Mitgliedern des Ausschusses klar, ist freilich ein weites Feld. Denn will etwa ein Hausbesitzer an einer Kreisstraße einen Wall errichten - der übrigens mit einem Festbetrag von fünf Euro je Quadratmeter gefördert wird -, die beiden Nachbarn aber nicht, sei die Sinnhaftigkeit nicht gegeben, ließen die Mitarbeiter der Landratsamtsverwaltung verlauten.

Ebenso, als weiteres Beispiel, wenn ein Haus zwischen einer Bahnstrecke und einer Kreisstraße liege - und zur Bahn hin kein Schutz bestehe, eine mögliche Lärmschutzwand an der Straße den Krach der Züge also zurückwerfen würde. "Solche Fälle werden natürlich genau geprüft", sagte Landrat Göbel.

Das Programm wird nun zunächst für ein Jahr aufgelegt; dann soll es auf Bitte der Kreistagsfraktionen noch einmal beleuchtet und gegebenenfalls überarbeitet werden. Passive Lärmminderungsmaßnahmen werden demnach mit höchstens 5000 Euro je Wohnung gefördert. Aktive Maßnahmen unterliegen dementsprechend bisher keiner Deckelung. Freilich müssen dabei alle notwendigen Anträge und Regelungen - insbesondere aus bautechnischer Sicht - erfüllt werden. Mehr Informationen bieten die Mitarbeiter des Landratsamtes und sind auch auf der Homepage ( www.landkreis-muenchen.de) einzusehen. Die Förderrichtlinie tritt zum 1.

Mai in Kraft.

© SZ vom 22.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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