Kirchheim:Mal verboten, mal erlaubt

Lesezeit: 1 min

Bürgermeister Böltl durfte aus nicht öffentlicher Sitzung zitieren

Das Landratsamt hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde des Kirchheimer Gemeinderates Rüdiger Zwarg (Grüne) gegen Bürgermeister Maximilian Böltl (CSU) abgewiesen. Zwarg hatte die Behörde gebeten, rechtsaufsichtlich zu prüfen, ob Böltl mit der Veröffentlichung eines Abstimmungsergebnisses aus nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung auf der Gemeindehomepage gegen die Gemeindeordnung verstoßen hat. Die Kommunalaufsicht im Landratsamt urteilte nun, Böltl habe nicht das Ergebnis veröffentlichen wollen, sondern vielmehr die Geschlossenheit des Gemeinderates angesichts einer einstimmigen Abstimmung nach außen transportieren wollen. Dies stelle keinen Rechtsverstoß dar.

Bei der Abstimmung, die zwei Jahre zurückliegt, war es um den Kauf des Bürgerhauses gegangen. Wie Zwarg am Montag der SZ sagte, habe er nicht erwartet, dass die Rechtsaufsicht gegen Kirchheims Bürgermeister vorgeht. "Formlos heißt meist auch zwecklos", sagt er über seine Beschwerde. Die Entscheidung der Behörde befürwortet Zwarg sogar im Grunde - allerdings aus anderen Gründen. "Ich hätte es sehr begrüßt, wenn das Landratsamt festgestellt hätte, dass nichts dagegen einzuwenden ist, Abstimmungsergebnisse aus nicht-öffentlichen Sitzungen zu veröffentlichen."

Denn Zwarg hatte im Herbst vergangenen Jahres selbst ein Abstimmungsergebnis aus nichtöffentlicher Sitzung auf seiner Webseite veröffentlicht. Anders als im Fall Böltl verhängte der Gemeinderat - auf Empfehlung des Rathauses - gegen ihn daraufhin ein Ordnungsgeld von 500 Euro zuzüglich 100 Euro Bearbeitungsgebühr; laut Gemeindeordnung die Höchststrafe in einem derartigen Fall. Gegen das Ordnungsgeld hat Zwarg beim Bayerischen Verwaltungsgericht Klage eingereicht.

Für Bürgermeister Böltl sind "jetzt beide Fälle erledigt". Die Geheimhaltung bei "sensiblen" Tagesordnungspunkten müsse bewahrt werden, etwa wenn es um die Rechte und den Schutz Dritter gehe. Gleichwohl begrüßt er die bisherigen Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die in Kirchheim darüber berät, wie die Arbeit des Gemeinderates transparenter dargestellt werden kann. "Wenn uns das weiter bringt, ist doch schon etwas gewonnen", sagt Böltl. Das hohe Ordnungsgeld gegen Zwarg begründet Böltl damit, dass es sich um einen "Präzedenzfall" gehandelt habe. "Da mussten wir ein Zeichen setzen."

© SZ vom 21.02.2017 / müh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: