Kirchheim:Kaufhaus mit Wohngruppen

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Ungewöhnliche Unterkunft für junge Flüchtlinge geplant

60 Asylbewerber haben derzeit in Kirchheim eine Bleibe gefunden, in einer Gemeinschaftsunterkunft in Heimstetten. Möglicherweise werden in diesem Jahr noch weitere in die Landkreisgemeinde ziehen, allerdings in eine Unterkunft der etwas anderen Art: Die Arbeiterwohlfahrt (Awo) hat vor, jugendliche Flüchtlinge unter einem Dach mit einem Gebrauchtwarenkaufhaus unterzubringen.

Der Awo-Kreisverband München-Land überlegt schon länger, ein weiteres seiner Secondhand-Kaufhäuser "Klawotte" im Landkreis aufzumachen. Vier gibt es bereits, in Unterschleißheim, Unterhaching, Martinsried und Ottobrunn. Kirchheim wäre sozusagen der Ringschluss. Dieser könnte nun ein besonderer werden: Über dem Gebrauchtwarenkaufhaus will die Awo etwa 20 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in zwei Wohngruppen unterbringen. "Wir versuchen die Kombination aus Unterkunft und Kaufhaus", erklärt Geschäftsführer Michael Wüstendörfer.

Für das Projekt plant der Awo-Kreisverband, ein Haus im Gewerbegebiet Kirchheim-Ost anzumieten. Die erste Hürde hat dieses Unternehmen nun genommen. Der Kirchheimer Bauausschuss hat sich am Montag mehrheitlich dafür ausgesprochen, eine solche soziale Einrichtung ausnahmsweise im Gewerbegebiet zu erlauben.

Ausschlaggebend dabei sei für ihn vor allem die Tatsache gewesen, dass ein sozialer Träger hinter dem Anliegen stehe, sagt Bürgermeister Maximilian Böltl (CSU). Die Gemeinschaftsunterkunft im Gewerbegebiet Heimstetten wird von einem Privatvermieter als Beherbergungsbetrieb geführt, womit die Gemeinde "keine besonders guten Erfahrungen" gemacht hat, wie Böltl sagt. Der Ansatz der Awo erschien dem Bauausschuss da unterstützenswerter. Gleichwohl betont Böltl, sei es den Ausschussmitgliedern wichtig gewesen, nicht pauschal eine Genehmigung für Anlagen für soziale Zwecke im Gewerbegebiet zu unterstützen, sondern diese ausnahmsweise und nur von Fall zu Fall auszusprechen.

Die Entscheidung liegt nun beim Gemeinderat, der sich in einer seiner kommenden Sitzungen mit der Änderung des Bebauungsplans befassen wird. Diese wäre der nächste Schritt des Projekts auf dem Weg zu seiner Genehmigung.

© SZ vom 13.05.2015 / gna - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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