Kirchheim:Grüner gewinnt gegen Gemeinde

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Information zu Geheim-Beschluss: Gericht gibt Rüdiger Zwarg recht

Von Christina Hertel, Kirchheim

Der Kirchheimer Gemeinderat Rüdiger Zwarg von den Grünen hat Grund zum Feiern: Er muss das Ordnungsgeld, das die Gemeinde gegen ihn verhängt hat, nicht zahlen. Das entschied nun das Verwaltungsgericht München. Zwarg hatte das Abstimmungsverhalten einer nicht öffentlichen Sitzung auf seiner Homepage publik gemacht. Daraufhin beschloss der Gemeinderat, dass er ein Ordnungsgeld von 500 Euro plus 100 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen muss. Dagegen klagte er - mit Erfolg.

Uneinig sind sich Zwarg und die Kommune aber weiterhin: Aus Sicht des Grünen-Gemeinderats ist das Urteil eine wegweisende Entscheidung. Er sieht den Grundsatz der Transparenz gegenüber der Geheimhaltung gestärkt. Gemeinde-Anwalt Roland Schmidt glaubt vielmehr, dass das Gericht die Höhe des Ordnungsgelds unangemessen fand. Denn die Gemeinde hat mit 500 Euro das Maximum ausgeschöpft, was nach der bayerischen Gemeindeordnung bei Verstößen gegen die Verschwiegenheitspflicht möglich ist. Der Anwalt der Gemeinde betont jedoch, dass man erst die Begründung des Urteils abwarten müsse - diese erwarte er in ein bis zwei Wochen, spätestens in fünf Monaten. Kirchheims Bürgermeister Maximilian Böltl (CSU) möchte sich bis dahin nicht äußern. Auch ob die Gemeinde erwägt, gegen das Urteil vorzugehen, will er erst dann sagen. "Hierzu werden wir uns eng mit der Kommunalaufsicht des Landratsamts München, die unsere Rechtsauffassung in der Angelegenheit stets teilte, abstimmen", schreibt sein Referent Johannes Pinzel.

Rüdiger Zwarg hatte vergangenes Jahr das Abstimmungsverhalten der Gemeinderatsmitglieder beim Kauf eines Grundstücks an der Erdinger Straße veröffentlicht. Den Kauf kritisierte Zwarg scharf. Sein Vorwurf: Der Bürgermeister habe zu viel dafür bezahlt. Die neuesten Entwicklungen zu diesem Grundstückskauf publizierte Zwarg regelmäßig in seinem Blog im Internet. Dort konnte man auch nachlesen, wie jedes einzelne Gemeinderatsmitglied abstimmte - obwohl diese Sitzung eigentlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand.

Tatsächlich ist nicht alles, was der Gemeinderat bespricht, für die Öffentlichkeit bestimmt. Was in geheimen Sitzungen behandelt werden muss, ist in der Geschäftsordnung der Kommune festgelegt. In der Regel geht es um Personal- und Grundstücksangelegenheiten sowie um Angelegenheiten, die dem Sozial- oder Steuergeheimnis unterliegen. Plaudert ein Gemeinderat Details aus diesen Sitzungen aus, droht ihm eine Strafe. Grundlage dafür ist die bayerische Gemeindeordnung. In ihr heißt es wörtlich: "Ehrenamtlich tätige Personen dürfen ohne Genehmigung über Angelegenheiten, über die sie Verschwiegenheit zu bewahren haben, weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben."

Grünen-Gemeinderat Zwarg hat stets deutlich gemacht, dass es ihm bei seiner Klage nicht in erster Linie um den Geldbetrag ging, den er zahlen sollte. Vielmehr wollte er eine Debatte über Transparenz anstoßen - aus seiner Sicht ist ihm dies auch gelungen.

© SZ vom 10.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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