Kirchheim:Geteilter Gewinn

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Im Ort müssen Grundstückseigentümer künftig zwei Drittel des Wertzuwachses für gemeindliche Zwecke ausgeben

Von Verena Fücker, Kirchheim

Der Gemeinderat hat dem so genannten "Kirchheimer Modell" der sozialgerechten Bodennutzung zugestimmt. Es soll als erstes für die Bauabschnitte 1 und 2 der Ortsentwicklungsmaßnahme in Kraft treten. Für das Neubaugebiet Hausen-Süd soll sie noch nicht gelten. "Wir haben schon mit den betroffenen Eigentümern gesprochen und bisher haben sich alle sehr positiv gegenüber der Idee gezeigt", erklärte der Kirchheimer Bürgermeister Maximilian Böltl (CSU). Mit den Eigentümern soll nun ein städtebaulicher Vertrag auf Grundlage des "Kirchheimer Modells" ausgearbeitet werden.

Laut der sozialgerechten Bodennutzung müssen Eigentümer eines Grundstücks zwei Drittel des Wertgewinns, den sie verdienen, wenn ihr Grundstück Bauland wird, für gemeindliche Zwecke ausgeben. Mit dem Geld sollen beispielsweise Erschließungsmaßnahmen wie Straßen, verkehrsberuhigende Maßnahmen und Naturschutz finanziert werden. Außerdem werden mit dem Geld durch Zuzug nötig gewordene Kindergarten- und Schulplätze geschaffen. Für Alten- und Servicezentren, Friedhöfe, öffentliche Einrichtungen der Verwaltung und des Kulturbetriebs und ähnliches wird ein Teil des Geldes aufgewendet. Den Rest bezahlt die Gemeinde.

Ein Drittel des Wertzuwachses können die Eigentümer behalten. Paul Fronhöfer, Jurist der Gemeinde, der auch an der Ausarbeitung des Kirchheimer Modells der sozialgerechten Bodennutzung beteiligt war, bekräftigte im Gemeinderat: "Alles, was den Eigentümern gehört, ist tabu. Es geht wirklich nur um die Wertzuwächse, die durch kommunale Planungen dazu kommen." Diese Regelung gilt übrigens auch, wenn die Gemeinde Kirchheim Eigentümer eines Grundstücks ist. Allerdings gilt die sozialgerechte Bodennutzung nur dann, wenn Bauprojekte auf der grünen Wiese entstehen, nicht bei einer Nachverdichtung.

Zu besonderen Diskussionen führte im Gemeinderat allerdings die Anzahl an echten Sozialwohnungen, die auch Teil der sozialen Bodennutzung werden sollen. Bisher gibt es in der Gemeinde überhaupt keine "echten" Sozialwohnungen, bei denen das Landratsamt entscheiden kann, wer dort einziehen darf, sondern nur gemeindeeigene Wohnungen, für die Kirchheim mit einem Kriterienkatalog festlegt, wer dort einziehen kann. Insgesamt sollen ein Drittel aller Wohnungen der Ortsentwicklungsmaßnahme für Sozialschwache, Mitarbeiter von Kindertagesstätten und Einheimische reserviert werden. Während die CSU-Fraktion dafür plädierte, 20 Prozent dieser Wohnungen als Sozialwohnungen und 80 Prozent als gemeindeeigene Wohnungen auszuzeichnen, wünschte sich die SPD eine etwas andere Aufteilung. Thomas Etterer (SPD) erklärte, man sei mit den 20 Prozent, die die CSU vorgeschlagen hat, einverstanden. Allerdings wolle man 100 Wohnungen zusätzlich als Sozialwohnungen bauen, weil die gefördert werden. Sein Parteikollege Stefan Keck, der an der Ausarbeitung des Kirchheimer Modells beteiligt, war sprach sich dafür aus, zehn Prozent aller Wohnungen als Sozialwohnungen zu bauen, über die das Landratsamt je nach Verfügbarkeit, nicht nach bisherigem Wohnort der Wohnberechtigten, entscheiden kann. 20 Prozent der Wohnungen sollen gemeindeeigene Wohnungen werden, 70 Prozent privates Wohneigentum.

Diese Variante brächte laut Keck einen Finanzvorteil von gut 4,8 Millionen Euro. Gleichzeitig besteht die Bezeichnung Sozialwohnung nur für einen vorher festgelegten Zeitraum, beispielsweise 20 Jahre. Danach gehen die Wohnungen ohnehin in Gemeindebesitz über. Schlussendlich konnte sich die Mehrheit des Gemeinderats für den Vorschlag von Gerd Kleiber (FDP) erwärmen, 25 Prozent Sozialwohnungen zu bauen und 75 Prozent gemeindeeigene Wohnungen.

© SZ vom 15.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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