Kirchheim:Auf Wall darf gerodet werden

Landratsamt hebt Kirchheimer Gemeinderatsbeschluss nicht auf

Das Landratsamt wird den Beschluss des Kirchheimer Gemeinderats zur Rodung des Walds auf dem Wall am geplanten neuen Gymnasium nicht aufheben. Einen entsprechenden Antrag des Grünen-Gemeinderats Rüdiger Zwarg hat die Kreisbehörde abgelehnt. Anfang Januar hatte der Kirchheimer Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, für den Neubau des Gymnasiums auf einer Fläche von 6500 Quadratmetern Bäume, Büsche und Sträucher zu roden; als Ausgleich wird ein 15 000 Quadratmeter großes Areal an der A 99 aufgeforstet. Zwarg wandte sich daraufhin an die Aufsichtsbehörde und prangerte die Vorgehensweise von Bürgermeister Maximilian Böltl (CSU) an: Dieser habe den Gemeinderat und die Öffentlichkeit erst ein Jahr nach der Entscheidung der Verwaltung über das Abtragen des Walls informiert. Dies passe nicht zum erklärten Motto von der "Mitmachgemeinde", bemängelt Zwarg.

Zudem seien zwei Anträge zum Erhalt des Walls im Gemeinderat überhaupt nicht behandelt worden, so der Grünen-Gemeinderat. Auch sei das Gremium "über den tatsächlichen Inhalt eines Lärmgutachtens getäuscht" worden. Aus Sicht der Kommunalaufsicht im Landratsamt hat die Gemeinde dagegen dargelegt, "dass ausreichend Informationen und Informationsmöglichkeiten über die Entfernung des bewaldeten Walls zur Verfügung gestellt wurden". Selbst eine unzureichende Information würde nicht zur Rechtswidrigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses führen. Zwarg hätte vielmehr selbst aktiv werden können: mit einem Antrag auf Vertagung oder Vorlage "konkret gewünschter Informationen".

© SZ vom 02.02.2019 / müh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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