Jahreswechsel:Böllerverbot an 35 Orten

Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung für Silvester

An insgesamt 35 Orten und Plätzen im Landkreis München ist an Silvester Feuerwerk grundsätzlich verboten. Auf der Grundlage der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat das Landratsamt per Allgemeinverfügung ein striktes Feuerwerk-Verbot auf bestimmten öffentlichen Orten unter freiem Himmel erlassen. Die Allgemeinverfügung wurde in Absprache mit allen Städten und Gemeinden im Landkreis für typische Silvestertreffpunkte getroffen und tritt am Mittwoch, 30. Dezember, um 0 Uhr in Kraft.

Sie gilt für die Erdinger, Feldkirchner, Ismaninger und Münchner Straße in Aschheim, den Kirchberg in Baierbrunn, in der Fußgängerzone, rund ums Bürgerhaus, Römerhofweg und Professor-Angermair-ring in Garching, Am Anger in Gräfelfing, am Pfarrer-Wenk-Platz in Hohenbrunn, am Bahnhofsplatz, Leonhardiberg und Kirchenweg sowie rund um Leonhardikirche, Skatepark und Waldfriedhof in Höhenkirchen-Siegertsbrunn, für den Landschaftspark und Friedhof in Neubiberg, den Marktplatz in Neuried, den Bürgerplatz in Oberschleißheim, die Freizeitanlagen in Ottobrunn, den Innenhof an der Neubiberger Straße, Kapellenplatz und Kriegerdenkmal in Putzbrunn, Sportpark, Pappelstraße, Rathausplatz, S-Bahn-Umgebung und SV-Gelände in Taufkirchen, im Landschaftspark, Ortspark und auf dem Rathausplatz in Unterhaching sowie in der Bezirksstraße, am Rathausplatz und im Valentinspark in Unterschleißheim. Das Verbot umfasst typisches Silvester-Feuerwerk wie Raketen, Batterien, Verbundfeuerwerk, Römische Lichter und Knallkörper.

Bei Verstößen gegen das Böller-Verbot droht ein Bußgeld von 500 Euro. Im Übrigen weist das Landratsamt auf die landesweite nächtliche Ausgangssperre hin, die zwischen 21 Uhr und 5 Uhr gilt.

© SZ vom 24.12.2020 / lb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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