Hohenbrunn:Streit um Wortwahl im Ratsbegehren

Von Stefan Galler, Hohenbrunn

Am 26. Mai sind die Bürger Hohenbrunns nicht nur aufgerufen, zur Europawahl zu gehen; in der Gemeinde geht dann parallel ein Bürgerentscheid über die Bühne, bei dem darüber abgestimmt wird, ob an der B 471 für den dort geplanten Supermarkt eine Tiefgarage statt eines oberirdischen Parkplatzes gebaut wird. Dieser Frage hat die Gemeinde ein Ratsbegehren gegenübergestellt, das deutlich vehementer formuliert ist. Und zwar so vehement, dass die Gemeinderäte des Bürgerforums nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht im Landratsamt nun eine Neufassung der Fragestellung beantragt haben. "Hintergrund des Antrags ist, dass wir befürchten, dass die Entscheidungswirkung, also die Tragweite, bei einem mehrheitlichen Nein-Votum nicht von allen Gemeinderäten verstanden wurde", sagt Pauline Miller vom Bürgerforum. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 12. März habe es jedenfalls keine Aufklärung darüber gegeben.

Die Fragestellung des Ratsbegehrens lautet folgendermaßen: "Sind Sie dafür, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 86 "Putzbrunner Straße" (...) einen Supermarkt mit ca. 1 400 qm Verkaufsfläche, ein Ärztehaus mit Apotheke sowie einen gemeinsamen oberirdischen Parkplatz vorsieht, fortgeführt wird?" Würde nun die Mehrheit der Hohenbrunner dieses Ratsbegehren ablehnen, wäre nach Meinung der Kommunalaufsicht das gesamte Bauleitverfahren zu stoppen, es müsste ein komplett neuer Entwurf erarbeitet werden. Dabei besteht im Gemeinderat Einigkeit darüber, dass der Supermarkt gebaut werden soll, lediglich die Parkplätze sind umstritten. Deshalb fordert das Bürgerforum, dass die Fragestellung des Ratsbegehrens wie folgt lauten solle: "Sind Sie dafür, dass der Bau des Supermarktes an der Putzbrunner Straße mit ausschließlich oberirdischen Parkplätzen vorgesehen wird?"

© SZ vom 30.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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