Hohenbrunn:Rechtswidrige Beschlüsse

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Hohenbrunner Gemeinderat kippt drei Entscheidungen

Von Stefan Galler, Hohenbrunn

In der Regel sind Gemeinderäte dafür da, Beschlüsse zu fassen. Das Hohenbrunner Gremium musste dagegen am Donnerstag gleich drei Entscheidungen aus vorherigen Sitzungen aufheben, weil in allen Fällen die Rechtsaufsicht im Landratsamt erklärt hatte, dass es sich um rechtswidrige Beschlüsse handele. Bürgermeister Stefan Straßmair (CSU) war jeweils mit der Bitte um Prüfung an die Behörde herangetreten.

Dabei ging es einerseits um die Weigerung des Gemeinderates, eine Kostenerstattungssatzung zu erlassen. Die Verwaltung hatte eine solche ausgearbeitet, um im Falle von Änderungen von Bebauungsplänen die Grundstückseigentümer zur Kasse zu bitten, wenn Ausgleichsmaßnahmen, etwa die Schaffung von Grünflächen, nötig werden. Doch die Mehrheit des Gremiums, darunter die CSU-Fraktion des Rathauschefs, stimmte am 28. Mai dieser Satzung nicht zu, um die Bürger vor zusätzlichen Kosten zu bewahren. Dem widersprach nun die Rechtsaufsicht in aller Deutlichkeit. In der Stellungnahme, die der SZ vorliegt, heißt es, dass die Gemeinde verpflichtet sei, "die ihr entstandenen Kosten beim Eingriffsverursacher geltend zu machen". Der Bürgermeister appellierte ans Gremium, die Kostenerstattungssatzung zu billigen, "sonst müssen wir die Bescheide so rausschicken", sagte Straßmair, womit es schwierig wäre, die angedachte zinslose Stundung der Kosten für die Grundbesitzer zu ermöglichen. Letztendlich folgte ihm eine klare Mehrheit des Gemeinderates. "Wichtig ist die vorzeitige Information. Am meisten hat uns gestört, dass solche Ausgleichszahlungen aus heiterem Himmel auf die Bürger zukamen", sagte CSU-Fraktionschef Anton Fritzmaier.

Der zweite Punkt, den das Landratsamt monierte, war die Festlegung der Hohenbrunner auf Donnerstag als Sitzungstag und die Vorschrift, dass an einem Tag jeweils nur eine Sitzung stattfinden dürfe. Das schränke, so die Rechtsaufsicht, die Befugnisse des Bürgermeisters zu stark ein. Und dann wurde gleich noch das am 12. Mai beschlossene "Recht der Gemeinderäte auf Akteneinsicht" gekippt. Straßmair hatte schon damals betont, dass eine solche Regelung unzulässig sei, dennoch stimmten 13 zu 8 Gemeinderäte für die Verabschiedung. Auch in diesem Fall bestätigte die Rechtsaufsicht im Landratsamt die Ansicht des Bürgermeisters. Es gebe Möglichkeiten der Akteneinsicht, etwa bei der Rechnungsprüfung oder auch im Vorfeld von Gemeinderatssitzungen, so Straßmair. "Aber es gibt auch ein berechtigtes Interesse der Bürger, dass bei der Bearbeitung eines Falles nicht ohne Grund Einsicht genommen werden kann." Es gehe zu weit, wenn jemand aus dem Gemeinderat ohne Rücksprache mit dem Gremium in die Akten schaue.

Mit dieser Sichtweise waren keineswegs alle Gemeinderäte einverstanden. "Es ist frustrierend, wie Sie und das Landratsamt ausblenden, was wir eigentlich beantragt haben", sagte die Grüne Martina Kreder-Strugalla in Richtung Bürgermeister. Es sei ihr nicht um ein "allumfassendes Einsichtsrecht" gegangen, sondern nur um die Möglichkeit, bei Angelegenheit von allgemeinem Interesse Dokumente zu prüfen. "Wir gehen da doch nicht einfach so an vertrauliche Daten. Wofür halten Sie uns?", rief Kreder-Strugalla Straßmair zu und kündigte an, sich damit nicht zufrieden zu geben. "Wir werden uns selbst mit dem Landratsamt in Verbindung setzen." Schließlich gebe es viele Beispiele für Kommunen, in denen es eine Einsichtnahme gibt, etwa Bad Reichenhall, Wolfratshausen oder Gilching. Letztlich stimmte eine 11:10-Mehrheit aus CSU, SPD und der FDP-Rätin Petra Schulz-Geßl dafür, den Beschluss vom 12. Mai zu kippen.

© SZ vom 25.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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