Höhenkirchen-Siegertsbrunn:Gewerbegebiet wird gebaut

Klage der Siegertsbrunner Anwohner endgültig gescheitert

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von elf Anwohnern gegen das geplante Gewerbegebiet in Höhenkirchen-Siegertsbrunn abgewiesen. Damit ist es offenbar besiegelt: Mit ihrem Vorhaben, den Bau des Gewerbeparks zu verhindern, sind die Anwohner gescheitert.

Der juristische Streit reicht zurück ins Jahr 2007. Zunächst hatte die Bürgerinitiative "Siedlung am Hart" beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Normenkontrollklage eingereicht mit dem Ziel, dass der Bebauungsplan für ungültig erklärt würde. Damals nannte die Kämmerin Christine Schmidt die Ausweisung des Gewerbegebiets Siegertsbrunn-Nord "eines der dringendsten Anliegen" der Gemeinde, um endlich mehr Einnahmen durch Gewerbesteuern zu gewährleisten. Das Gericht wies die Klage ab und ließ keine Revision zu. Die Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht richtete sich gegen die Nichtzulassung.

Die Gegner des Gewerbegebiets argumentierten mit einer zu erwartenden Lärmbelästigung sowie höherem Verkehrsaufkommen. Das etwa vier Hektar große Areal wird am nördlichen Ortsrand von Siegertsbrunn entstehen.

© SZ vom 23.01.2018 / areu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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