Haar:Stopp für Telefonwerbung

Gemeindewerke erwirken Gerichtsurteil gegen Strom-Konkurrenten

Die Werber am anderen Ende der Leitung sind ausgebufft. Und sie nehmen es mit der Wahrheit nicht so genau. Die Gemeindewerke Haar beobachten seit längerem, wie andere Stromanbieter versuchen, Kunden am Telefon mit offenkundig unlauteren Methoden abspenstig zu machen. Da werde schon mal verkündet, dass der Konkurrent auf Atomstrom umstellen werde und man beim neuen Versorger Ökostrom bekomme. "Das stimmt hinten und vorne nicht", sagt Vertriebschef Rainer Mendel von den Haarer Gemeindewerken. Der kommunale Versorger hat nun einen Erfolg erzielt, diese Praktiken einzudämmen.

Unter dem Aktenzeichen 1 HK O 6406/16 erging durch das Landgericht München ein Urteil, das es einem auswärtigen Stromanbieter bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 Euro untersagt, Kunden der Gemeindewerke ohne vorherige Einwilligung anzurufen, um für ein Stromprodukt zu bewerben. Wer am Telefon nur die Stromzählernummer herausgebe, könne sich schon bald darauf bei einem neuen Versorger wiederfinden. Mendel sagt, dank der Aussagen eines couragierten Kunden sei das Gerichtsurteil zustande gekommen. Das Problem freilich bleibt. Denn mit jedem weiteren Konkurrenten müsste dasselbe durchgefochten werden. Ein weiteres Verfahren sei bereits anhängig, sagt Mendel.

Der Geschäftsführer der Gemeindewerke, Walter Dürr, bittet Kunden, "die von unseriösen Werbeanrufen betroffen sind, sich auch an uns zu wenden". Firmen ist es eigentlich verboten, ohne vorherige Zustimmung Personen zu Werbezwecken anzurufen. Zwei Wochen besteht die Möglichkeit, einen Vertrag zu widerrufen. Die Gemeindewerke stehen dazu beratend zur Seite.

© SZ vom 26.11.2016 / belo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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