Haar:Plakatieren nach Vorschrift

Lesezeit: 1 min

Die Gemeinde erlässt eine neue Verordnung, die fast alles regelt

Wo darf plakatiert werden, für wie lange und wer ist am Ende für das Entfernen der Plakate zuständig? Der Gemeinderat hat dazu eine Neufassung der Plakatierungsverordnung verabschiedet. Diese gilt insbesondere für die Anschläge von politischen Parteien, Wählergruppen und Vereinen. Angestoßen wurde die Debatte um eine neue Verordnung im Oktober vergangenen Jahres, als sich viele Bürger in Ottendichl über die Plakatflut der Splitterpartei Liberal-Konservative-Reformer (LKR) ärgerten. Anhänger der Partei hatten damals zig Plakate am Rand der B 471 angebracht, auf denen sie mit aggressiven, eurokritischen Thesen warben. Der Gemeinde Haar fiel auf, dass ihre bis dato geltende Plakatierungsverordnung zum einen sehr liberal und zum anderen schon längst nicht mehr aktuell war: Von den aufgeführten zehn Anschlagtafeln mit der Kennzeichnung "Treffpunkt Haar" bestehen heute nur noch fünf und es war nicht festgelegt, an welchen Standorten Plakatständer überhaupt zugelassen sind.

Die neue Verordnung verspricht nun eine bessere Handhabe: Sie schreibt vor, dass erst vier Wochen vor einer Wahl plakatiert werden darf und nach der Wahl zehn Werktage Zeit bleibt, die Plakate wieder abzunehmen. Ansonsten können sie kostenpflichtig vom Bauhof entfernt werden. Zudem dürfen nur Befestigungen verwendet werden, die, insbesondere an Baumstämmen, keine Schäden verursachen. Von nun an müssen grundsätzlich alle Anschläge, die an Plakatständern aufgehängt werden, genehmigt werden.

Weiteren Ärger über Plakatfluten an den Bundesstraßen beugt diese Regelung jedoch nicht vor. Die Plakatierung läge dort nicht mehr im Zuständigkeitsgebiet der Gemeinde, sagt Bürgermeisterin Gabriele Müller (SPD). Thomas Fäth (SPD) schlägt deshalb vor, dass man zumindest für den Kommunalwahlkampf innerhalb Haars eine gemeinsame Regelung darüber trifft, wie viele Plakate eine Partei maximal anbringen darf. Einen entsprechenden Antrag dazu wolle er dem Gemeinderat in naher Zukunft vorlegen.

© SZ vom 09.03.2019 / mkoc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: