Haar:Lkw-Entführer kommt in Therapie

Gericht verzichtet auf Einweisung in psychiatrische Klinik

Ein 23-jähriger Elektro-Helfer, der im Mai einen Sattelzug entführt hat, ist am Donnerstag vom Landgericht München II auf Bewährung zur Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik verurteilt worden. Da sich der Beschuldigte, der seit der Tat im Isar-Amper-Klinikum in Haar einstweilig untergebracht ist, behandeln lässt und seine Medikamente nimmt, sei eine Entlassung "vertretbar", sagte eine behandelnde Ärztin. Auch ein psychiatrischer Sachverständiger stimmte dem zu. Das Gericht schloss sich dieser Einschätzung an. Der Elektro-Helfer kommt nun in eine therapeutische Wohngruppe, in der er für die nächsten Jahre bleiben muss. Außerdem erließen die Richter eine Reihe von Weisungen, an die sich der 23-Jährige halten muss. Andernfalls droht ihm erneut die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung.

Nach Überzeugung des Sachverständigen litt der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat an einer bipolaren affektiven Störung. Es sei nicht auszuschließen, so der Forensiker, dass die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten aufgehoben war. Bei der Urteilsbegründung betonte Richter Martin Hofmann, welch dramatische Folgen die Tat des 23-Jährigen für den Lkw-Fahrer, aber auch die Polizisten hatte. Der Elektro-Helfer hatte auf der B 304 bei Neukeferloh in den frühen Morgenstunden des 27. Mai ein Umleitungsschild auf die Straße gestellt und damit einen Sattelzug angehalten. Obwohl ein Polizist ihn mit vorgehaltener Dienstwaffe aufforderte, vom Führerhaus zu steigen, zwang der 23-Jährige den Fahrer, loszufahren. Erst nach mehreren Kilometern stoppten Beamte den Lkw. "Das war die härteste Aktion, die ich in meinem polizeilichen Dienst erlebt habe," sagte einer der Beamten. Der Lkw-Fahrer habe sich nach der Festnahme mehrfach übergeben müssen.

© SZ vom 13.12.2019 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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