Haar:Dienstreisen unter Umständen erlaubt

Als die Feuerwehr in Haar kürzlich einen neuen Kommandanten wählen wollte, merkte man erst, dass bis dato keine Feuerwehrsatzung existierte. Dieses Manko ist nun behoben und Arne Seifert übernimmt die Position des bisherigen Kommandanten Thomas Schwinghammer ganz regelkonform. In der Satzung wird etwa auch festgelegt, was einem Mitglied der Feuerwehr bei einer Pflichtverletzung droht, und wann und wohin Dienstreisen gewährt werden. Wobei das mit den Dienstreisen der einzige Punkt ist, an dem die Haarer Satzung von der Mustersatzung abweicht. Um möglichst bürokratische Hindernisse zu vermeiden, wurde dem Haarer Kommandanten sowie seinem Stellvertreter und dem Gerätewart unter gewissen Bedingungen eine generelle Dienstreisegenehmigung erteilt. Auch können sie eine solche für Feuerwehrleute aussprechen, sofern es sich um Veranstaltungen im Umkreis handelt, die mit Feuerwehrbelangen zu tun haben.

© SZ vom 30.10.2018 / belo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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