Haar:Aus zwei mach eins

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Haar lässt Trick eines Bauwerbers nicht durchgehen

Pläne für den Bau von zwei Doppelhäusern in Ottendichl haben in Haar eine Grundsatzdebatte ausgelöst. Es geht einmal mehr um die Frage, wie dicht gebaut werden darf. In diesem Fall stießen sich die Gemeinderäte im Bauausschuss besonders an der Parkplatzregelung. Denn der Bauwerber möchte keine teure Tiefgarage bauen und hat aus diesem Grund angekündigt, dass die Fläche geteilt wird, auf denen die beiden Gebäude nebeneinander errichtet werden sollen. Aus einem Bauvorhaben würden zwei. Damit würde die Regelung der gemeindlichen Stellplatzsatzung nicht mehr greifen, die von sechs Parkplätzen an darauf pocht, dass 80 Prozent der Parkplätze in einer Tiefgarage geschaffen werden.

Doch durch diese Lücke in der Stellplatzordnung wollen die Gemeinderäte den Bauwerber nicht schlüpfen lassen. Sie nahmen die Bauvoranfrage zunächst einmal schon grundsätzlich wegen der Dimension der am Ortsrand von Ottendichl geplanten Wohnhäuser kritisch auf. "Es passt ganz einfach vorne und hinten nicht", sagte Antonius van Lier (Freie Wählergemeinschaft). Die Gebäude sind so groß geplant, dass die in der Ortsabrundungssatzung geforderte Eingrünung nicht mehr möglich wäre. Dietrich Keymer (CSU) sagte, es zeige sich wieder einmal, wie "unzulänglich" der Paragraph 34 sei. Nach diesem ist ein Bau bei Fehlen einer anderen Regelung genehmigungsfähig, wenn er sich in die Umgebung einfügt. Das konstatiert die Verwaltung sogar. Aber ansonsten ist die Kritik durchaus deutlich.

Vor allem will man die Argumentation, dass es sich nach einer Grundstücksteilung um zwei Bauvorhaben handelt, nicht nachvollziehen. Auf Empfehlung des Landratsamts hin soll nun der Begriff des "Wohnbauvorhabens" in der Stellplatzsatzung konkretisiert werden. Dieser könne auch Einzelanträge auf mehreren Grundstücken umfassen, heißt es, wenn erkennbar sei, dass es sich nur um einen Antragsteller handle. Auch Hinweise, dass beide Gebäude "in einem Zug" errichtet würden, rechtfertigten, von einem zusammenhängenden Bauvorhaben zu reden. Im vorliegenden Fall ist die Sachlage aus Sicht des Rathauses eindeutig. Der Bauausschuss wies die Bauvoranfrage zurück. Er bemängelte die Dichte der Bebauung und, dass für einen Grünstreifen am Ortsrand kein Platz mehr wäre. Die Rathausverwaltung wurde beauftragt, die Stellplatzsatzung zu überarbeiten.

© SZ vom 12.07.2017 / belo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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