Grünwald:Nachbarn bleiben auf Distanz

Grünwald ist als Villenort weithin bekannt, benötigt aber auch Wohnraum. Die Novellierung der Bauordnung, die das Bauen einfacher gestalten soll, lehnt der Gemeinderat aber ab. (Foto: Sebastian Gabriel)

Die Gemeinde hebelt die neue, liberalere Bauordnung mit einer eigenen Satzung aus

Die Novellierung der bayerischen Bauordnung, die das Bauen im Freistaat künftig schneller und einfacher gestalten soll, trifft auch in Grünwald auf wenig Gegenliebe. Vor allem der Punkt, dass sich die Abstandsflächen für neue Bauprojekte in Kommunen unter 250 000 Einwohnern dabei verringern sollen - eine Verkürzung der Abstandsflächen in Wohngebieten auf 40 Prozent der Wandhöhe - ist Anlass für breit gestreute Ablehnung. Die vom Gesetzgeber ermöglichte Option, eine Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe zu beschließen, hat der Gemeinderat Grünwald jetzt wahrgenommen - die Neuregelungen sind schon seit 1. Februar an in Kraft. Die Abstandsfläche im Gemeindegebiet außerhalb von Gewerbe-, Kern und Industriegebieten und festgesetzten urbanen Gebieten beträgt demnach 90 Prozent der Wandhöhe, mindestens jedoch drei Meter. Auch das sogenannte "Schmalseitenprivileg" bleibt erhalten: Vor zwei Außenwänden, die eine Länge von 16 Meter nicht überschreiten, genügen in diesen Fällen 50 Prozent, mindestens jedoch drei Meter, also die halbe der sonst erforderliche Tiefe der Abstandsfläche. "Wir brauchen diese Satzung", hatte Bauamtsleiter Stefan Rothörl im Gemeinderat um Zustimmung geworben: Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität, Nachbarschutz, Erhaltung des Ortsbildes und eben die Vermeidung einer "ortsgestalterisch unerwünschten dichteren Bebauung respektive Nachverdichtung", wie es in der Sitzungsvorlage heißt, sind aus Sicht der Verwaltung die entscheidenden Punkte. Dieser Sichtweise schlossen sich die Mitglieder des Gemeinderates an. Nur Michael Ritz (FDP) hätte gerne einen etwas geringeren Abstand vorgeschrieben.

© SZ vom 03.02.2021 / wat - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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