Grünwald:Aufruf zum Böller-Verzicht

Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk könnte nach Paragraph 24, Absatz 2 der ersten Verordnung des Sprengstoffgesetzes in einem Umkreis von 200 Metern der Grünwalder Burg und des Schweindlhofes verboten werden. Das hat die Verwaltung nach einer Anfrage von CSU-Gemeinderat Thomas Lindbüchl vom Dezember 2018 herausgefunden. Kontrollieren könne man dies aber nicht, befand man am Dienstag im Verwaltungsausschuss und wird sich somit mit einem Aufruf zum Verzicht an die Bürger begnügen.

© SZ vom 22.03.2019 / cw - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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