Grasbrunn:Zwei Schritte vor, ein Schritt zurück

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Grasbrunn kommt bei der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften nur langsam voran. Bürgermeister klagt über Bremser

Von Bernhard Lohr, Grasbrunn

Das Rathaus in Grasbrunn arbeitet daran, die notwendigen Einrichtungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde zu schaffen. Bürgermeister Klaus Korneder (SPD) berichtete jüngst im Gemeinderat über den Stand bei der Umsetzung des Anfang Oktober beschlossenen Fahrplans. Drei Standorte sind in Grasbrunn-Ort, in Neukeferloh und Harthausen derzeit im Gespräch, und überall gestaltet sich die Situation etwas anders. Und es gibt auch Rückschritte.

So soll die im Wohnhaus Hauptstraße 1 in Harthausen angebotene Wohnung laut Mitteilung aus dem Rathaus zeitnah vom Landratsamt München angemietet werden. Der Vertragsentwurf für das befristete Mietverhältnis liege der Grasbrunner Projektentwicklungs GmbH & Co. KG zur Prüfung vor. Die gemeindliche Bedingung zur Unterbringung von Familien sei explizit in den Vertrag aufgenommen worden, heißt es. Aktuell würden die Sanitäranlagen und die Nachtspeicheröfen überprüft und die elektrische Anlage getestet. "Eventuell erforderliche Malerarbeiten könnten als gemeinsames Projekt mit den künftigen Bewohnern vor deren Einzug durchgeführt werden", berichtet Bürgermeister Klaus Korneder (SPD).

Auch für die geplante Unterkunft im Technopark I in Neukeferloh werden die Grasbrunner Projektentwickler bauverantwortlich sein. Vor einer Nutzung des Parkplatzes muss der Gemeinde zufolge sichergestellt sein, dass die wegen des Baus der Unterkunft wegfallenden Stellplätze an anderer Stelle nachgewiesen werden können. Deshalb erfasse die Verwaltung derzeit in Stichproben die Auslastung. Bislang sei vormittags eine vermehrte Belegung festzustellen, die in den Abendstunden abnehme. Daher sei davon auszugehen, dass es sich bei den Nutzern um Beschäftigte der anliegenden Firmen handle. Diese könnten auf die Tiefgarage ausweichen.

Bisher wurden laut Mitteilung aus dem Landratsamt Flächen im Außenbereich im direkten Anschluss an den Ortsrand temporär genehmigt. Das hätte bedeutet, dass nach damaligem Rechtsstand sofort die Errichtung der Unterkunft hätte beginnen können. Die weiteren Schritte zur Genehmigung von Wohnraum, der über die zehnjährige Nutzungsdauer einer Asylbewerberunterkunft hinausgehe, hätte zeitgleich zur Nutzung erfolgen können, heißt es. Wegen einer Änderung der Bauordnung sei es für die Fläche in Grasbrunn am Haarer Weg nun erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan zu ändern.

Maßgeblich für beide Verfahren werde sein, ob der künftige Bauherr, sprich die Projektentwicklungs GmbH, das Gebäude konventionell oder als sogenannter "fliegender Bau" errichten wolle. Letzteres sind Bauten, die technisch geeignet sind, wiederholt an wechselnden Orten auf- und abgebaut zu werden. Korneder ist über die Verzögerungen nicht gerade glücklich: "Ich habe das Gefühl, dass eine Stelle etwas fordert und die andere Stelle dann die Umsetzung bremst."

© SZ vom 07.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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